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Wahlbeobachter- darf der Arbeitgeber so jemand "einsetzen" ? DRINGEND!!!!

BH
BR Horst
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolegen/innen Ich habe eine dringende Frage. Darf unser AG wärend der Wahl ein Wahlbeobachter einsetzen? Oder muss sich uns WV überhaupt einen Wahlbeobachter aufsetzen lassen. Also wir sind ein Gebäudereinigungsunternehmen und Wählen am 28.03.2006 in einigen Objekten und die Stimmauszählung (Öffentlich) ist am 29.03.2006. Wir denken das die "Inoffizielle Liste" unseres AG somit noch um Stimmen Werben möchte.Aus diesem Grund möchte unser AG uns einen von ihm bestimmten Wahlbeobachter(Wachhund) aufsetzen.Müssen wir das hin nehmen? Oder steht in der WO das wir das ablehnen können.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.03.2006 um 23:46 Uhr

Der Wahlvorstand entscheidet das. Und in Eurem Fall solltet ihr das Ansinnen des AG ablehnen. Demnach kann er soviele UN-Wahlbeobachter bezahlen, wie er will.

L
Leo

22.03.2006 um 09:05 Uhr

Hallo, der Wahlvorstand soll sich so was auf keinen Fall bitten lassen.

gruss, leo

R
rainerzwo

22.03.2006 um 13:57 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Ausszählung der Wahl betriebsöffentlich für alle Wähler (+ vielleicht entspr. Vertreter der Gewerkschaft). Wenn aber während der Wahl im Wahlbüro wer rumzulungert, muss sich ein Wahlvorstand - glaube ich- das nicht gefallen lassen. Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind eh nicht öffentlich. Da kann der WV beliebig entscheiden ob er wen wann dazunimmt.

BH
BR Horst

22.03.2006 um 19:37 Uhr

Dane für euere schnellen Antworten.

Gruß BR Horst

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