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Wahlbeobachter

S
Schlamuser
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ich hab eine wichtige Frage an euch alle.Ich bin als Wahlbeobachter meiner Gewerkschaft vorgeschlagen worden.Mein Arbeitgeber ist nun der Meinung,dass alle Sitzungen die der Wahlvorstand bis zur Wahl einberaumt,und ich an diesen Sitzungen teilnehme,meine Privatsache wäre,und deshalb wird mein Arbeitgeber mir keine Arbeitszeit vergüten.Wie seht ihr das ?

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Community-Antworten (9)

O
Oblatixx

04.04.2014 um 21:02 Uhr

Wahlbeobachter --> Gewerkschaftsarbeit --> Freizeit --> keine Bezahlung. Ich glaube, er hat recht!

K
Kölner

04.04.2014 um 22:30 Uhr

Sicher sogar. Gewerkschaft wird's bezahlen (hoffentlich)

G
ganther

04.04.2014 um 23:14 Uhr

Wäre ja noch schöner. Geh zur Gewerkschaft die soll für ihre Interessen schon selbst zahlen

G
gironimo

05.04.2014 um 11:47 Uhr

Immerhin steht doch im § 16 Abs. 1 BetrVG : "Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich >einen dem Betrieb angehörenden< Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."

Auch diesem AN dürfen ja keine Nachteile entstehen. Dennoch solltest Du diesen Punkt mit der Gewerkschaft besprechen. Diese möge sich mit dem AG kurzschließen.

S
Schlamuser

09.04.2014 um 15:37 Uhr

Hallo gironimo,Du hast recht,die Sache ist durch.Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten tragen.Ich bekam von der Geschätsführung die schriftliche Bestätigung.In dieser Sache waren sich viele nicht einig,auch die Gewerkschaft nicht.

S
setra

16.04.2014 um 13:26 Uhr

Hallo,

sind in der gleichen Situation - wissen nicht, bzw kennen keine gesetzliche Grundlage wegen der Bezahlung eines von der Gewerkschaft bestellten Wahlbeobachters???

Wo...Wie...Wann...welcher §§?

Danke.

K
Kulum

16.04.2014 um 14:21 Uhr

§16 Abs.1 BetrVG i.V.m. §20 Abs.3 BetrVG

Kölner??? Was war das denn?

S
setra

16.04.2014 um 14:42 Uhr

..jaaaa..Danke erstmal.... ABER....in den genannten §§§ ist von der Organisation der BR Wahl (Wahlvorstand, Helfer) die Rede - nicht von Wahlbeobachter, die ja von der Gewerkschaft ernannt werden...sind zwei verschiedenen Paar Schuhe...

Die Frage bleibt weiter bestehen.

P
Pjöööng

16.04.2014 um 15:33 Uhr

Vermutlich hat Kulum im Fitting geschmökert.

Sieh Rn 48 zum § 20 BetrVG.

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