Wahlbeobachter
Hallo,ich hab eine wichtige Frage an euch alle.Ich bin als Wahlbeobachter meiner Gewerkschaft vorgeschlagen worden.Mein Arbeitgeber ist nun der Meinung,dass alle Sitzungen die der Wahlvorstand bis zur Wahl einberaumt,und ich an diesen Sitzungen teilnehme,meine Privatsache wäre,und deshalb wird mein Arbeitgeber mir keine Arbeitszeit vergüten.Wie seht ihr das ?
Community-Antworten (9)
04.04.2014 um 21:02 Uhr
Wahlbeobachter --> Gewerkschaftsarbeit --> Freizeit --> keine Bezahlung. Ich glaube, er hat recht!
04.04.2014 um 22:30 Uhr
Sicher sogar. Gewerkschaft wird's bezahlen (hoffentlich)
04.04.2014 um 23:14 Uhr
Wäre ja noch schöner. Geh zur Gewerkschaft die soll für ihre Interessen schon selbst zahlen
05.04.2014 um 11:47 Uhr
Immerhin steht doch im § 16 Abs. 1 BetrVG : "Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich >einen dem Betrieb angehörenden< Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."
Auch diesem AN dürfen ja keine Nachteile entstehen. Dennoch solltest Du diesen Punkt mit der Gewerkschaft besprechen. Diese möge sich mit dem AG kurzschließen.
09.04.2014 um 15:37 Uhr
Hallo gironimo,Du hast recht,die Sache ist durch.Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten tragen.Ich bekam von der Geschätsführung die schriftliche Bestätigung.In dieser Sache waren sich viele nicht einig,auch die Gewerkschaft nicht.
16.04.2014 um 13:26 Uhr
Hallo,
sind in der gleichen Situation - wissen nicht, bzw kennen keine gesetzliche Grundlage wegen der Bezahlung eines von der Gewerkschaft bestellten Wahlbeobachters???
Wo...Wie...Wann...welcher §§?
Danke.
16.04.2014 um 14:21 Uhr
§16 Abs.1 BetrVG i.V.m. §20 Abs.3 BetrVG
Kölner??? Was war das denn?
16.04.2014 um 14:42 Uhr
..jaaaa..Danke erstmal.... ABER....in den genannten §§§ ist von der Organisation der BR Wahl (Wahlvorstand, Helfer) die Rede - nicht von Wahlbeobachter, die ja von der Gewerkschaft ernannt werden...sind zwei verschiedenen Paar Schuhe...
Die Frage bleibt weiter bestehen.
16.04.2014 um 15:33 Uhr
Vermutlich hat Kulum im Fitting geschmökert.
Sieh Rn 48 zum § 20 BetrVG.
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