Betr. Abmahnung - zum nächsten Gespräch eine neutrale Person mitnehmen?
Eine kollegin von mir hat vorletzte Woche eine Abmahnung erhalten, weil sie gesagt hat, das das Betriebsklima in letzter Zeit sehr schlecht geworden ist. Außerdem, das sie sehr darunter leide, weil ihre Fertigungsleiterin täglich jemanden, öffentlich und sehr persönlich angreift. sie verfasste eine Gegendarstellung. Daraufhin bekam sie ein Schreiben, das die Abmahnung weiter bestehen bleibt, wurde für drei Tage beurlaubt. Montag findet, das nächste Gespräch statt. Frage: Da wir keinen Betriebsrat haben, darf sie zu diesem nächsten Gespräch eine neutrale Person mitnehmen?
Gruß Gabi
Community-Antworten (5)
22.06.2007 um 18:18 Uhr
Gabilein, meines Wissens hat sie keinen Rechtsanspruch darauf. Sie könnte den AG aber fragen, ob es Einwände seinerseits gegen eine neutrale Person gibt.
Vielleicht solltet Ihr schleunigst einen BR wählen?
22.06.2007 um 18:20 Uhr
Kein Betriebsrat ==> Kein Fragerecht bei WAF!
22.06.2007 um 19:56 Uhr
@ Gabilein,
ich empfehle in Ergänzung zu Lotte:
am Montag möge die MA nur zuHÖREN, was man ihr zu sagen hat und es notierten, danach zur Beratung bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Gewerkschaftsmitglieder oder MA, die einen BR gründen möchten, können sich auch von ihrer Gewerkschaft beraten lassen.
LG
22.06.2007 um 21:53 Uhr
Hallo sphinx, Du schriebst:
am Montag möge die MA nur zuHÖREN, was man ihr zu sagen hat und es notierten, danach zur Beratung bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Eine Kollegin bei uns hat mal angefragt, was eine Erstberatung bei einem (allerdings guten) Fachanwalt kostet: 44,00 € pro angefangene 0,25 Std. Falls keine entsprechende Rechtschutzversicherung besteht, koennen hier durchaus erhebliche Kosten auftreten.
Dies nur mal zur Information und warum ich grundsaetzlich empfehlen wuerde, Gewerkschaftsmitglied zu sein ;-)
| Eine kollegin von mir hat vorletzte Woche eine Abmahnung erhalten, weil sie | gesagt hat, das das Betriebsklima in letzter Zeit sehr schlecht geworden ist. | Außerdem, das sie sehr darunter leide, weil ihre Fertigungsleiterin täglich | jemanden, öffentlich und sehr persönlich angreift.
Ist diese Aussage wirklich abmahnwuerdig? Wenn es sich um eine sachliche und auch begruendete Kritik handelt, duerfte der Betriebsfrieden doch wohl kaum gestoert sein ...
Anders gefragt, koennte der AG anhand dieser Aussage im Endeffekt wirklich arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen?
Mit kollegialen Gruessen Jo"laut PG in 65785 ja hier auch kein Fragerecht habend"achim
23.06.2007 um 00:12 Uhr
@JoK
Wo gibt es noch Anwälte mit so geringem Stundensatz? Selbst Hinterhofkanzleien haben Stundensätze von über 200 EURO. Als normal würde ich 250 bis 350 Euro pro Stunde ansehen. Aber auf dieses Spiel sollte sich ein Mandat erst gar nicht einlassen. Schließlich gibt es das RVG. Da verdienen die Anwälte immer noch genug. Mehr liquidieren auch Rechtschutzversicherungen in der Regel nicht.
Deinen Rat was die Gewerkschaftsmitgliedschaft angeht: bei der Gewerkschaft hast Du keine freie Rechtsanwaltswahl was den Arbeitsrechtschutz angeht und die Qualität des gewerkschaftlichen Rechtschutzes... ich verkneife mir jetzt eine Wertung....
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