Wie entziehen wir rechtssicher dem BR Vorsitzenden das Amt un die Freistellung?
Wir sind ein neuner BR und mit der Arbeit unseres Vorsitzenden absolut nicht mehr zufrieden. Wir würden ihn gerne abwählen und ihm auch die Freistellung entziehen. Welche Voraussetzungen müssen wir dafür erfüllen, damit er uns anschließend keinen Formfehler vorwerfen kann. Müssen alle Betriebsräte anwesend sein, oder sind auch Ersatzmitglieder zulässig? Muss dies in der Einladung/Tagesordnung aufgeführt werden? Ist anschließend eine konstituierende Sitzung notwendig? Für ausführliche Antworten, evtl. mit Verweis auf Urteile wäre ich sehr dankbar!
Community-Antworten (1)
21.06.2007 um 16:28 Uhr
Hallo derneue,
wenn ihr unzufrieden seit, hilft zunächst mal miteinander zu reden. Wenn das nichts hilft hilft nur eine Abwahl. Für die Abwahl eines Vorsitzenden gilt eine einfache Mehrheit, dabei spielt es keine Rolle, ob Ersatzmitglieder mitwählen, oder nicht. Mehrheitsbeschluss, fertig ist die Laube! Zweckmäßigerweise solltet ihr einen neuen Vorsitzenden und jemanden, der die Freistellung übenimmt, in der Hinterhand haben. Denn wenn ihr keinen neuen Vorsitzenden wählt, könnt ihr nur noch komplett zurücktreten, da ihr dann handlungsunfähig werdet, wenn ihr kein BR Mitglied freistellt, aber eine entsprechende Betriebsgröße habt, macht ihr Euch bei Euren Wählern unglaubwürdig. Beschlüsse, auch die Abwahl des Vorsitzenden, gehören auf die Tagesordnung, sonst können sie nicht gefasst werden.
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