Gesamtbetriebsrat
Hallo zusammen. Ich brauche einmal Eure Hilfe. Zum Sachverhalt: ich bin GBRV in einem Unternehmen mit ca. 560 MA an 3 Standorten. Jeder Standort hat auch einen örtlichen BR. Allerdings stehen an einem Standort demnächst ausserplanmässige Neuwahlen an, die sich ungünstigerweise mit der nächsten GBR-Sitzung überschneiden. Leider bekomme ich von dem Standort, an dem neu gewählt wird, keinerlei Informationen, wann dort die konstituierende Sitzung stattfindet. Da auf der nächsten GBR-Sitzung auch einige relevante Beschlüsse zu fassen sind, möchte ich natürlich rechtssicher handeln und entsprechend rechtzeitig unter Vorlage der TO zur Sitzung laden. Ich frage mich daher nun, wie ich das am geschicktesten anstelle... Die bisherigen Entsandten einladen? Eine Einladung an das Gemeinschaftspostfach des betreffenden ÖBR senden, mit der Bitte, die neu Entsandten zu informieren? Was würdet ihr an meiner Stelle tun, um rechtssicher zu handeln?
Community-Antworten (5)
29.01.2019 um 21:16 Uhr
Wie soll dieser BR denn schon jetzt wissen, wann die konstituierende Sitzung stattfindet ? Wie wäre es, die Sitzung einfach ein bißchen zu verschieben ?
29.01.2019 um 21:30 Uhr
Das schwierige an der Sache ist halt, dass wir unsere GBR-Sitzungen immer langfristig planen (halbes Jahr im voraus) um im Sinne der Wirtschaftlichkeit auch möglichst konstensparend unterwegs zu sein. Wir sind halt über das ganze Land verteilt, und versuchen daher, unsere Dienstreisen langfristig zu planen. Die Reisen der übrigen Mitglieder sind daher schon gebucht, (inkl. Übernachtung) und eine Stornierung und Neubuchung würde zusätzliche Kosten verursachen. Da unsere Firma natürlich auch ein Interesse daran hat, Reisekosten möglichst gering zu halten, suche ich nun auch nach einer adäquaten Lösung. Würde die eingesparten Reisekosten lieber für das ein oder andere Seminar für unsere BR-Kollegen nutzen.
30.01.2019 um 11:30 Uhr
Der bisherige BR ist doch noch im Amt und somit auch im GBR. Also können sie dir doch alles Top aktuell berichten. Einfach fragen.
30.01.2019 um 11:46 Uhr
Der Termin der konstituierenden Sitzung ist ja allenfalls deshalb relevant, weil VORHER in keinerm Falle feststehen kann, wer die neuen GBR Mitglieder sind. Andererseits sollte jedem erfahrenen BRM klar sein, dass in dem hier genannten Falle nur ein kurzer Zeitraum zwischen Wahl und konstituierender Sitzung liegen sollte. Aber was fängt man dann mit dieser Information an?
Im BetrVG heißt es, dass jeder BR Miglieder in den GBR "entsendet". Bevor diese Entsendung stattgefunden hat, kann eigentlich nur der BR als Gremium Adressat für dei Einladung sein. Wenn denn dann der neu gewählte BR dem GBR mitgteilt hat, wer die neuen GBR Mitglieder sind, können diese ja auch nocheinmal die Einladung persönlich erhalten.
Da Ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wisst, wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wird, würde ich auch noch den bisherigen GBRM die Einladung schicken. Wo ist das Problem?
30.01.2019 um 12:15 Uhr
"Wo ist das Problem?"
Steht im Ausgangspost. ;-)
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