Sozialplan bei Betriebsstillegung?
Hallo zusammen,
unsere GmbH ist Tochter einer amerikanischen Mutter. Diese führt gerade eine Umstrukturierung durch, d.h. unser gesamter Customer Service wird aufgelöst, IT teilweise - um dann alles in Irland wieder aufzubauen. Es gab also eine betriebsbedingte Massenentlassung, bei der wir als BR glücklicherweise einen zufriedenstellenden Sozialplan aushandeln konnten. Unsere Befürchtungen gehen nun dahin, dass aufgrund der Umstrukturierung viele Kunden wegfallen bzw. keine neuen gewonnen werden können - und dann in einem halben oder ganzen Jahr eine Betriebsstillegung an unserem Standort durchgeführt wird (evtl. mit dem Angebot der Personalverlagerung zu unserer deutschen Schwester-GmbH). Jetzt habe ich von mehreren Seiten gehört, dass sich Firmen mit Betriebsstillegungen Abfindungen ersparen könnten. Bei uns hieße dies, dass diejenigen, die jetzt von der Kündigung verschont blieben, letztlich doch die A...-Karte gezogen haben.
Frage: Kann der BR bei einer Betriebsstillegung den AG zwingen, einen Sozialplan zu erarbeiten?
Community-Antworten (2)
21.06.2007 um 16:47 Uhr
Hallo klausf Was macht der Wirtschaftsausschuss ? Sind die Befürchtungen haltbar?
Einen Sozialplan kann BR fordern, siehe § 112 und 112a BetrVG, das Thema Betriebsstillegung und Sozialplan sind ist sehr komplex, sich schulen lassen und Unterstützung bei Gewerkschaft oder Rechtsanwalt einholen.
25.06.2007 um 13:31 Uhr
Hallo Konrad, danke für die Antwort. Leider gibt es bei uns keinen Wirtschaftsausschuss, haben nämlich an unserem deutschen Standort nur ca. 35 Mitarbeiter. Habe mir schon gedacht, dass das Ganze ziemlich komplex ist. Zur Schulung II zum BetrVG im Herbst habe ich mich schon angemeldet, da kann ich die Frage ja noch mal aufs Tapet bringen, Gewerkschaft und/oder RA werden wir sicherlich einschalten, wenn sich eine Betriebsstillegung ohne Sozialplan abzeichnen sollte. Die § sind schon mal eine Hilfe, werde die knapp 60 Seiten im Fitting durchackern.
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