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Einladung zur BR.Sitzung

D?
Die ????
Feb 2019 bearbeitet

Bei den Einladung zur Sitzung wird z.b. Angeben...Antraege der Geschaeftsleitung...welche oder näheres nicht! Somit waere dies auch auch anfechtbar?

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Community-Antworten (12)

T
takkus

17.02.2019 um 11:53 Uhr

Horch mal her du vier Fragezeichen: gibt es die Möglichkeit einen Text auch vernünftig zu schreiben und einer Frage adäquat zu stellen , anstatt hier irgendetwas hinzurotzen?

S
samira

17.02.2019 um 12:08 Uhr

Ist doch eigentlich klar.

Nein - der Tagesordnungspunkt ist zu unspezifisch. Beschlüsse wären kaum möglich.

B
BR4life

17.02.2019 um 15:14 Uhr

Anträge von der GL, die gehören ins Monatsgespräch und nicht in die BR Sitzung

G
ganther

17.02.2019 um 15:33 Uhr

BR4life wie kommst Du auf das schmale Brett?

E
Erbsenzähler

18.02.2019 um 08:20 Uhr

Grundsätzlich gilt: Rechtssichere Beschlüsse können nur gemacht werden, wenn der Antrag usw. auf der Tagesordnung der Betriebsratssitzung steht. Ausnahme ist, wenn die Tagesordnung in einem Antrag geändert wird. @BR4life Kannst du bitte mal deine Aussage " Anträge von der GL, die gehören ins Monatsgespräch und nicht in die BR Sitzung"erklären? Da wäre jeder Beschluss ungültig! Bei der Beschlussfassung dürfen keine Externen (hier: GL) anwesend sein.

B
BR4life

19.02.2019 um 09:18 Uhr

@ Erbsenzähler Ich meine damit keine Beschlüsse,denn das ist mir schon klar das das nur in einer BR sitzung geht. Nur sollten Irgend welche Anliegen der GL erstmal beim Monatsgespräch auf den Tisch kommen denn so kann mann der GL gleich sagen ob sich der BR damit befasst oder nicht. Und da ja die Monatsgespräche mit dem Gesamten BR statt finden sollen wissen dan auch alle worum es in der nächsten BR Sitzung geht.

Mfg BR4life

T
takkus

19.02.2019 um 10:00 Uhr

@ BR4life Also ich bezweifle, dass deutschlandweit immer der komplette BR , bei Verhinderung von ordentlichen BRM dann ERBM, an den Monatsgesprächen teilnehmen. Eine solch einfache Verallgemeinerung wie du in deinem letzten Satz schreibst, ist fern jeder Realität. Daraus folgend kann auch kein Gremium sagen, ob man sich damit befassen mag oder nicht. Denn das bedarf eines Beschlusses. Und wie Du richtig schreibst, werden diese in einer Sitzung mit ordentlicher Ladung unter Mitteilung der TO gefasst.

C
celestro

19.02.2019 um 10:42 Uhr

grundsätzlich soll aber der komplette BR an den Monatsgesprächen teilnehmen.

T
takkus

19.02.2019 um 10:57 Uhr

Das ist wohl korrekt, aber ich bezweifle, das dies in allen Unternehmen mit Betriebsräten der Fall sein wird.

G
ganther

19.02.2019 um 16:19 Uhr

"...so kann mann der GL gleich sagen ob sich der BR damit befasst oder nicht"

auch das ist ohne Beschluss etwas schwierig im Monatsgespräch...

M
Moreno

19.02.2019 um 16:32 Uhr

BR4life aber ein BR Seminar hast Du noch nicht gehabt oder? Wenn doch solltest Du entweder besser aufpassen oder den Anbieter wechseln ;-)

B
BR4life

20.02.2019 um 15:24 Uhr

es gibt Seminare für die BR arbeit?

:) :) :)

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