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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist zur Weterleitung von BR-Beschlüssen an Geschäftsleitung

W
West17
Feb 2019 bearbeitet

Unser BR-Vorsitzender „vergißt“ gelegentlich die Geschäftsleitung über BR-Beschlüsse zu informieren. Gibt es dazu Fristen die einzuhalten sind? Oder gibt es Möglichkeiten den BR-Vorsituenden zu disziplinieren zukünftig sorgfältiger zu arbeiten?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

16.02.2019 um 23:04 Uhr

solange die Sache keine Frist hat (z.B. wenn Ihr innerhalb der Wochenfrist eine Stellungnahme zu einer Einstellung geben müßt), dann gibt es da keine Vorgaben, was der BRV einhalten muss.

G
ganther

17.02.2019 um 15:34 Uhr

wenn euch das stört, dann sucht euch doch einen anderen BRV der zuverlässiger ist

B
BRHamburg

18.02.2019 um 10:26 Uhr

@ CELESTRO Es gibt keine Frist wann die Beschlüsse beim AG sein müssen, mit den von dir genannten Ausnahmen. Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?

C
celestro

18.02.2019 um 10:48 Uhr

"Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?"

Selbstverständlich. Der AG muss aber natürlich auch nur über Beschlüsse informiert werden, die ihn betreffen. Und da kann der AG natürlich auch nichts dafür, wenn der BRV ihn nicht informiert.

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