Frist zur Weterleitung von BR-Beschlüssen an Geschäftsleitung
Unser BR-Vorsitzender „vergißt“ gelegentlich die Geschäftsleitung über BR-Beschlüsse zu informieren. Gibt es dazu Fristen die einzuhalten sind? Oder gibt es Möglichkeiten den BR-Vorsituenden zu disziplinieren zukünftig sorgfältiger zu arbeiten?
Community-Antworten (4)
16.02.2019 um 23:04 Uhr
solange die Sache keine Frist hat (z.B. wenn Ihr innerhalb der Wochenfrist eine Stellungnahme zu einer Einstellung geben müßt), dann gibt es da keine Vorgaben, was der BRV einhalten muss.
17.02.2019 um 15:34 Uhr
wenn euch das stört, dann sucht euch doch einen anderen BRV der zuverlässiger ist
18.02.2019 um 10:26 Uhr
@ CELESTRO Es gibt keine Frist wann die Beschlüsse beim AG sein müssen, mit den von dir genannten Ausnahmen. Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?
18.02.2019 um 10:48 Uhr
"Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?"
Selbstverständlich. Der AG muss aber natürlich auch nur über Beschlüsse informiert werden, die ihn betreffen. Und da kann der AG natürlich auch nichts dafür, wenn der BRV ihn nicht informiert.
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