Erstellt am 16.02.2019 um 22:04 Uhr von celestro
solange die Sache keine Frist hat (z.B. wenn Ihr innerhalb der Wochenfrist eine Stellungnahme zu einer Einstellung geben müßt), dann gibt es da keine Vorgaben, was der BRV einhalten muss.
Erstellt am 17.02.2019 um 14:34 Uhr von ganther
wenn euch das stört, dann sucht euch doch einen anderen BRV der zuverlässiger ist
Erstellt am 18.02.2019 um 09:26 Uhr von BRHamburg
@ CELESTRO Es gibt keine Frist wann die Beschlüsse beim AG sein müssen, mit den von dir genannten Ausnahmen. Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?
Erstellt am 18.02.2019 um 09:48 Uhr von celestro
"Aber sind die Beschlüsse auch rechtswirksam, wenn der AG überhaupt keine Kenntniss hat oder haben kann?"
Selbstverständlich. Der AG muss aber natürlich auch nur über Beschlüsse informiert werden, die ihn betreffen. Und da kann der AG natürlich auch nichts dafür, wenn der BRV ihn nicht informiert.