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Extreme Kostenbelastung durch Teilnahme an BR Sitzungen

E
ekki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir noch ein weiteres Mal weiter helfen. Es geht um ein BR Mitglied, alleinerziehende Mutter mit schulpflichtigem Kind die jede Woche 500 km zu den BR Sitzungen fährt. Das ist kein Problem, Sie ist im Aussendienst und setzt die Reisekosten wie üblich in ihre Monatsabrechnung. Aber die Zeiten der Anreise, BR Sitzung und Heimreise geht weit über die übliche Arbeitszeit hinaus, Sie ist an diesen Tagen mind. 14-15 Std. unterwegs. Zudem kostet Sie jede Stunde nach 16.00 Uhr 10€ Kinderbetreuungskosten, jede Woche je nach Verkehrslage zwischen 60 € und 80 €, macht bei 4 Sitzungen 240 € - 320 € aus eigener Tasche. ( LAG Hessen NZA- RR 98, 121 ) : Die Übernahme von Kinderbetreuungskosten wirs bei Teilzeitbeschäftigten bejaht, wenn eine notwendige BR-Arbeit des BR-Mitglieds über seine persönliche Arbeitszeit hinaus erfordert und die notwendige Betreuung von Kindern nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Sie ist jedoch eine Vollzeitkraft, da muß das doch auch gelten, oder ? Hatjemand Erfahrungen mit diesem Thema und kann mir weiter helfen ?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

20.06.2007 um 01:54 Uhr

@ekki Ich befürchte und glaube, dass Du/sie keine Chance hat. Ich vermute, dass der § 78 BetrVG nämlich darin eine Bevorteilung sähe.

Zudem verstehe ich (noch) nicht, dass die Reisezeit auch Arbeitszeit sein soll...

E
ekki

20.06.2007 um 02:12 Uhr

@Kölner Meiner Meinung nach ist es im Moment eine Benachteilung ! Zudem ist in unserem Betrieb die Reisezeit auch Arbeitszeit. Eine Anreise von 500 km bei Meetings wird so gehandharbt. Ebenso sie Abreise. Grund und Zweck in diesem Fall ist die BR-Sitzung, zu der ich ausser ich habe Urlaub oder bin krank, anwesend sein sollte. Andere gehen nur eine Treppe rauf oder runter, ich muß anreisen. Also Arbeitszeit. Im regulären Arbeitsablauf Aussendienst stelle ich die Zeiten so ein das ich ab 16.00 Uhr zuhause bin. Was ist da Vevorteilung? Zudem habe ich eine Vereinbarung vom Arbeitgeber zu meinem Arbeitsvertrag das ich aufgrund meiner Situation ( alleinerziehend ) nicht übernachten muß und höhere Reisekosten in Anspruch nehmen kann. Ist aver nicht das Thema.

K
Kölner

20.06.2007 um 02:25 Uhr

@ekki Du bist die Alleinerziehende? Ist aber nicht das Thema. Ich bleibe jetzt sogar noch ein wenig mehr dabei: Wenn der AG es richtig anstellt muss er noch nicht einmal die "zu viele" AZ bezahlen.

E
ekki

20.06.2007 um 02:27 Uhr

@Kölner Du hast mich aber nun auf einen interessanten § gebracht der mich schon sehr viel weiter bringt. Danke....

E
ekki

20.06.2007 um 02:28 Uhr

Dann erkläre mir bitte.....

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