Hallo zusammen,

folgende Situation: Eine Mitabreiterin war von 1991-1997 bei uns beschäftigt. Anschließend war sie 2 jahre bei einer anderen Gesellschaft und kam Anfang 200 wieder zu uns und ist seit dem hier bescgäftigt.
Nun fragt Sie aufgrund struktureller Veränderungen und evtl. bevorstehender Endlassungen an, warum bei der Errechnung der Betriebszugehörigkeit eigentlich nicht die Zeit von 1991 - 1997 mit berechnet wird.
Kann mir hierzu jemand eine konkrete Stelle in irgendeinem Gesetz oder einen kommentar oder gar ein urteil hierzu nennen ????

Vielen Dank vorab...