Erstellt am 19.06.2007 um 14:44 Uhr von packer
hi kmaget,
ich war vor zwei monaten zu einer schulung des AGG als BR und habe genau diese frage auch gestellt.
im gesetz heisst es ja, der AG soll in geeigneter weise die MA schulen.
solange es hier noch keine rechtssprechung gibt, kann für einen AG durchaus ein ausführliches formblatt und eine unterrichtung des AN über die inhalte (bei uns wurde dieses blatt jedem einzelnen vorgelesen, ob das geeignet ist?) praktiziert werdenals ausreichend angesehen werden.
also alles in allem bis jetzt noch eine flache masche...
gruß,
packer