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§ 23 Abs. 1 Satz 2 Betr.VG., Meine Anfrage vom 14.06.2007

S
Sophia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich möchte mich auf diesem Wege vorab bei allen Usern, die meine Frage beantwortet haben bedanken. Zur näheren Erläuterung. Bei uns handelt es sich um ein BR.-Mitglied, das im Mai 2006 erstmals in den BR. gewählt wurde. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das BR.-Mitglied an ca. 15 BR.-Sitzungen teilgenommen. Bei Krankheit wurde sich nicht abgemeldet. Es erschien sehr unpünktlich zur BR.-Sitzung. Oft wurde sich überhaupt nicht abgemeldet. Das heißt, daß das erste Ersatzmitglied an mehr BR.-Sitzungen teilgenommen hat, als das ordentliche BR.-Mitglied. Sie/Ihr habt mir mit Euren Antworten wertvolle Tipps gegeben. Ich glaube ich werde erstmal den Weg der Protokollierung des Fehlverhaltens und der Abmahnung beschreiten. Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe.

4.90701

Community-Antworten (1)

E
ende

26.06.2007 um 14:31 Uhr

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