Erstellt am 19.06.2007 um 06:27 Uhr von Frank B
Der AG muss dies zahlen, wenn dies im Tarifvertrag verankert ist. Kein Tarifvertrag, kein Zuschlag! Der BR ist dafür nicht zuständig, da §77 Abs.3 BetrVG gilt.
Erstellt am 19.06.2007 um 15:10 Uhr von simodo
Hallo Frank,
als Br ist man auch verpflichtet auf darauf zu achten das geltendes
Tarifrecht eingehalten wird.
Also auch ob Überstunden nach Tarifvertrag gezahlt werden.
Grüße Simodo