Erstellt am 19.06.2007 um 08:00 Uhr von Aliosman
Hallo Natascha,
das was der Arbeitgeber vorhat sehe ich als einseitiges Vorhaben des Arbeitgebers. Dies ist nicht zulässig. Das ganze ist Mitbestimmungspflichtig. Wenn keine vernünftige Lösung zu stande kommen sollte, besteht die Möglichkeit die Einigungsstelle ein zu schalten.
Erstellt am 19.06.2007 um 08:53 Uhr von Kölner
@natascha
Der AG gerät in Annahmeverzug, wenn er Deine Arbeitsleistung am Tag des Betriebsausfluges nicht annimmt. Einen Zwang zur Teilnahme gibt es nicht!
Bei der Teamgeist-Prämie sähe ich noch ganz andere Hebel...
...interessehalber BAG 5 AZR 242/70!
Erstellt am 19.06.2007 um 09:19 Uhr von Petrus
Kommt für mich ein wenig auf die Umstände des ganzen an: Was steht im AV, was ist das für ein Betriebsausflug (hat das was mit der täglichen Arbeit zu tun)?
Ein Beispiel aus meinem Umfeld: Wir arbeiten als Ingenieurbüro größtenteils für zwei-drei Kunden in der Umgebung und haben alle im AV stehen, dass wir auf Wunsch des Kunden auch bei diesem im Hause tätig werden. Wenn nun der Chef auf die Idee kommt, dass wir uns die Produktion des Kunden in einer Werksbesichtigung während der üblichen Arbeitszeit live ansehen sollten, würde ich das durchaus noch als legitim ansehen. Etwas anderes wäre es, wenn der Chef der Meinung ist, wir wandern jetzt auf die Zugspitze...