Teilnahme von Leiharbeitern an Betriebsversammlungen
In unserem Betrieb sind Leiharbeiter beschäftigt. Ab welcher Dauer der Beschäftigung in unserem Betrieb dürfen sie an der Betriebsversammlung teilnehmen?
Community-Antworten (1)
17.06.2007 um 13:00 Uhr
@Stacker, klar dürfen sie teilnehmen und zwar ab dem ersten Tag, in dem sie in deinem Betrieb arbeiten! :-))
".... Dies gilt ebenso für die Teilnahme von Leih-AN an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb (§ 14 Abs. 2 AÜG) oder für sonstige von anderen AG zur Arbeitsleistung im Betrieb überlassene AN...."
§ 42 BetrVG DKK, II. Teilnehmerkreis, Rd. Nr. 7
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