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Teilnahme von Leiharbeitern an Betriebsversammlungen

S
Stacker
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb sind Leiharbeiter beschäftigt. Ab welcher Dauer der Beschäftigung in unserem Betrieb dürfen sie an der Betriebsversammlung teilnehmen?

4.62101

Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

17.06.2007 um 13:00 Uhr

@Stacker, klar dürfen sie teilnehmen und zwar ab dem ersten Tag, in dem sie in deinem Betrieb arbeiten! :-))

".... Dies gilt ebenso für die Teilnahme von Leih-AN an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb (§ 14 Abs. 2 AÜG) oder für sonstige von anderen AG zur Arbeitsleistung im Betrieb überlassene AN...."

§ 42 BetrVG DKK, II. Teilnehmerkreis, Rd. Nr. 7

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