Teilnahme von Leiharbeitern an Betriebsversammlungen
In unserem Betrieb sind Leiharbeiter beschäftigt.
Ab welcher Dauer der Beschäftigung in unserem Betrieb dürfen sie an der Betriebsversammlung teilnehmen?
@Stacker,
klar dürfen sie teilnehmen und zwar ab dem ersten Tag, in dem sie in deinem Betrieb arbeiten! :-))
".... Dies gilt ebenso für die Teilnahme von Leih-AN an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb (§ 14 Abs. 2 AÜG) oder für sonstige von anderen AG zur Arbeitsleistung im Betrieb überlassene AN...."