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Betriebsvereinbarung zur Zeitumstellung

M
MarkusW
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ja wieder kurz vor der Zeitumstellung zur Sommerzeit. Da es bei uns im letzten Jahr Probleme bei der Abrechnung der Stunden gab, möchten wir das nun in einer Betriebsvereinbarung regeln. Findet man im Netz irgendwo eine Musterbetriebsvereinbarung dazu? Ich finde selbst nichts. Wäre dankbar für einen Tipp.

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Community-Antworten (10)

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Schwarzwälder

13.02.2019 um 15:30 Uhr

Was genau wollt ihr denn regeln?

Wir haben das Ganze ziemlich einfach geregelt: Die Zeitumstellung wird quasi ignoriert. In den Umstellungsnächsten werden genau wie sonst 8h abgerechnet, egal ob man tatsächlich 7h oder 9h da war. In einem rollierenden Schichtsystem hat man mal Glück und mal Pech, damit können aber alle leben. Und es spart jeeede Menge Aufwand.

W
wdliss

13.02.2019 um 16:06 Uhr

@Schwarzwälder: ich könnte damit auf keinen Fall leben. Wenn ich 9 Stunden arbeite will ich auch für 9 Stunden bezahlt werden und nicht "mal eben Pech haben"

P
Pjöööng

13.02.2019 um 16:19 Uhr

Mir erscheint solch eine Regelung unwirksam zu sein.

N
nicoline

13.02.2019 um 16:33 Uhr

Mir erscheint solch eine Regelung unwirksam zu sein. Weil?

C
celestro

13.02.2019 um 16:53 Uhr

Tarifvorbehalt ? Aber halt ein typischer Pjöööng ... warum soll man sich auch erklären. Sollen die Leute doch im Dunklen tappen.

P
Pjöööng

13.02.2019 um 17:25 Uhr

Ich dachte dass es eigentlich einleuchtend sein müsste dass der BR nicht festlegen kann dass jemand der 9 Stunden gearbeitet hat nur 8 Stunden bezahlt bekommt.

N
nicoline

13.02.2019 um 19:13 Uhr

Leuchtet total ein und zwar am Einfachsten, wenn die Möglichkeit der Unwirksamkeit detailliert benannt wird. Viiiiieeeelen Dank, dass du so freundlich warst, uns an deinem einleuchtenden Wissen teilhaben zu lassen.

M
MarkusW

14.02.2019 um 08:42 Uhr

Schade, ich dachte dass jemand eine BV hat oder weiss, wo man eine Vorlage findet. In unserem Vollkontibetrieb sind im Herbst andere Schichten betroffen, wie jetzt zur Sommerzeit. Sonst wäre es einfach. Gab im letzten Jahr auch einigen Ärger deswegen. Im Tarifvertrag steht nichts dazu, einfach ignorieren wollen wir das Thema aber auch nicht. Aber trotzdem Danke für eure Antworten.

R
rsddbr

14.02.2019 um 09:05 Uhr

Hallo MarkusW, wozu benötigt ihr eine Betriebsvereinbarung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten die Stunden wie im Schichtplan vorgesehen. Entsprechend erhalten sie ihre Vergütung. Das ergibt sich i.d.R. aus dem Arbeitsvertrag. Es gibt keinen Grund daran zu rütteln. Ihr könnt euren Arbeitgeber aber mal ganz dezent darauf hinweisen, dass er mit dem Arbeitsvertrag auch die Pflicht eingegangen ist, die geleistete Arbeit zu vergüten - erst recht dann, wenn sie aufgrund des Schichtplans angeordnet ist.

Das einzige was ihr sinnvollerweise regeln könntet wäre, die Schichten zwischen Sommerzeit und Winterzeit um eine Stunde zu verschieben. Dadurch würden auch in den Nächten mit Zeitumstellung die Schichten 8h dauern. Ob das gewollt und sinnvoll ist, müsst ihr hinterfragen und beurteilen.

X
XYZ68

14.02.2019 um 09:46 Uhr

Wir haben bei uns folgende Regelung: die Schicht wird voll bezahlt, als gäbe es keine Zeitumstellung. Die zusätzliche Stunde im Herbst geht aufs Stundenkonto. Da wir nicht immer am Wochenend arbeiten, war dies die gerechteste Lösung für die Mitarbeiter.

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