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Eigene fristlose Kündigung eines Mitarbeiters

A
Alex
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

ich bin mit einer in unserem Büro entstandenen Situation etwas überfordert, und brauchen einen Rat: Ein Kollege von mir hat gestern "fristlos" gekündigt. Klar fristlose Kündigungen gibt es nicht - aber er hat nicht vor wiederzukommen, seine begonnenen Prokekte abzuschließen und eine vernünftige Übergabe zu machen. Es hat in der Vergangenheit immer wieder Streit zwischen ihm und der Geschäftsleitung gegeben. Nun ist das eskaliert, und die Frage ist, wie verhalte ich mich als Betriebsrätein. Einerseits ist es natürlich das gute Recht eines jeden, zu kündigen. Andererseits ist es aber nicht akzeptabel, dass ein Mitarbeiter aufsteht und geht.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

15.06.2007 um 13:59 Uhr

Hallo Alex, das ist eine Sache zwischen AN und ArbGeb. da hat der BR nichts mit zu tun. Du kannst dem AN einen Rat geben, wenn er ihn haben möchte. Mehr aber auch nicht.

P
Petrus

15.06.2007 um 16:04 Uhr

@Alex: Warum sollte ein ArbN nicht grundsätzlich fristlos kündigen können? Das ist bei Vorliegen der ensprechenden Voraussetzungen sein gutes Recht gemäß § 626 BGB.

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