Erstellt am 15.06.2007 um 11:23 Uhr von Sternburg
M.E. nach hat der Personalleiter Recht.
Ich finde die 50%-Regelung eigentlich noch sehr kulant, denn dass der Techniker pünktlich zum Montagetermin auf der Baustelle eintrifft, tut er nicht der Firma zuliebe, sondern weil er dazu arbeitsvertraglich verpflichtet ist.
Dass ihm die Firma nun einen Dienstwagen stellt, ist schön; wenn er ihn wegen eigenem Verschulden nicht nutzen kann - sorry, dafür kann die Firma nichts, gelle?
Mal anders gedacht: Angenommen, meine Firma bezahlt mir regelmäßig meine Monatskarte für den ÖPNV. Eines morgens verlege oder vergesse ich die und werde beim Schwarzfahren erwischt. Kostet hier bei uns satte 60 Euro. Ich kann diese Kosten ja auch nicht auf die Firma abwälzen, weil ich ja schliesslich schwarz fahren musste, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein ;-)
Erstellt am 15.06.2007 um 11:52 Uhr von meines Erachtens
Ich denke, die Kürzung ist ok, wenn man die Kostensituation betrachtet:
Die Firma spart einen bestimmten Betrag durch die Nicht-Nutzung des Dienstwagens ein. Diese Ersparnis gib sie an den Kollegen durch Gewährung der 50% weiter. Das finde ich fair, denn die Firma musste den Dienswagen ja trotzdem unterhalten, auch wenn der Kollege ihn nicht genutzt hat.
Der Vergleich von von Sternburg hinkt....
Aber, wenn ich meine vom AG bezahlte Monatskarte verlegt habe und deshalb einen Einzelfahrschein kaufen muss, kann ich diesen nicht meinem AG in Rechnung stellen. So gesehen, passt es wieder.
Alles m.E. ...