Kilometergeld - Abrechnung / Spesen
Hallo zusammen. Ich hoffe ihr könnt mir kurzfristig weiterhelfen?! Ein Techniker unserer Firma hatte einen dringenden Montagetermin wahrzunehmen. Die Fahrten zu den jeweiligen Baustellen legt er mit seinem Firmenfahrzeug zurück. Dummerweise hat er an diesem Morgen seinen Schlüssel verlegt. Da er in Zeitnot war hat er sich dazu entschlossen seinen Privatwagen zu nehmen um damit zur Montage zu kommen. Die gefahrenen Kilometer hat er ordnungsgemäß über seine Spesen abgerechnet. Unser Personalleiter hat ihm aber nur 50 % der anfallenden Kosten erstattet, weil er der Ansicht ist, dass er selber Schuld sei wenn er seinen Schlüssel verlegen würde. Da der Techniker im Sinne der Firma gehandelt hat und pünktlich zum Montagetermin auf der Baustelle sein wollte, finde ich diese Verhalten nicht ok. Was meint ihr..bzw. was ratet ihr mir?
Community-Antworten (2)
15.06.2007 um 13:23 Uhr
M.E. nach hat der Personalleiter Recht.
Ich finde die 50%-Regelung eigentlich noch sehr kulant, denn dass der Techniker pünktlich zum Montagetermin auf der Baustelle eintrifft, tut er nicht der Firma zuliebe, sondern weil er dazu arbeitsvertraglich verpflichtet ist. Dass ihm die Firma nun einen Dienstwagen stellt, ist schön; wenn er ihn wegen eigenem Verschulden nicht nutzen kann - sorry, dafür kann die Firma nichts, gelle?
Mal anders gedacht: Angenommen, meine Firma bezahlt mir regelmäßig meine Monatskarte für den ÖPNV. Eines morgens verlege oder vergesse ich die und werde beim Schwarzfahren erwischt. Kostet hier bei uns satte 60 Euro. Ich kann diese Kosten ja auch nicht auf die Firma abwälzen, weil ich ja schliesslich schwarz fahren musste, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein ;-)
15.06.2007 um 13:52 Uhr
Ich denke, die Kürzung ist ok, wenn man die Kostensituation betrachtet:
Die Firma spart einen bestimmten Betrag durch die Nicht-Nutzung des Dienstwagens ein. Diese Ersparnis gib sie an den Kollegen durch Gewährung der 50% weiter. Das finde ich fair, denn die Firma musste den Dienswagen ja trotzdem unterhalten, auch wenn der Kollege ihn nicht genutzt hat.
Der Vergleich von von Sternburg hinkt....
Aber, wenn ich meine vom AG bezahlte Monatskarte verlegt habe und deshalb einen Einzelfahrschein kaufen muss, kann ich diesen nicht meinem AG in Rechnung stellen. So gesehen, passt es wieder.
Alles m.E. ...
Verwandte Themen
Ist der AG verpflichtet, Spesen zu zahlen?
ÄlterHallo liebe Betriebsratsmitglieder, da wir leider keinen Betriebsrat bei uns in der Firma haben, muß ich mich auf diesem Wege informieren. Ich habe eine Frage zu Spesen. Ich bin Kraftfahrer einer Spe
Reisekostenrichtlinie ( Spesen )
ÄlterDer Arbeitgeber gewährt seit Bestehen des Unternehmens ( 30 Jahre ) Spesen anlog der steuerlichen Sätze. Dazu gibt es eine Richtlinie des Arbeitgebers, wann und bei welcher Gelegenheit Spesen gezahlt
Spesen laut Tarifvertrag
ÄlterMoin. Unser Betrieb ist ein Entsorgungsunternehmen auch für kommunale und gewerbliche Müllabfuhr und Containerdienst in einem Firmenverbund eines Weltkonzern und seit Juni durch Umstrukturierung tarif
Abrechnung Kilometergeld bei Fahrten ins BR-Büro/Seminar
ÄlterWir sind ein Filialbetrieb, zu unserem Betriebsratsbezirk gehören 29 Filialen. In den Räumen einer dieser Filialen befindet sich das Betriebsratsbüro. Ich habe auf meinem letzten Seminar gelernt, dass
Spesen und Reisekosten für Betriebsratsmitglieder beim Seminar?
ÄlterMoin Es geht um § 40 BetrVG Meine Frage ist wenn ein Betriebsratsmitglied zu einen Seminar fährt wie hoch sind dann die Spesen & Reiskosten für dieses Mitglied. Wir haben den Fall das das Seminar