Erstellt am 14.06.2007 um 13:13 Uhr von Frank B
Jede Festlegung und Änderung der Arbeitszeit und deren Verteilung ist mitbestimmungspflichtig. Was genau in eurer Rahmenvereinbarung drinsteht müsst ihr prüfen.
Erstellt am 14.06.2007 um 13:20 Uhr von mimoronny
Es steht nichts von einer Kernarbeitszeit drin. Deswegen vertrete ich auch die Auffassung, dass diese Änderung mitbestimmungspflichtig ist.
Vielen Dank für die Antwort!
Erstellt am 14.06.2007 um 13:24 Uhr von RolfH
@mimoronny
Les den Beitrag von Frank B. Deutlicher kann man es ja nicht sagen. Jede Festlegung und Änderung der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig!!! So jetzt hab ich es nochmals wiederholt. Siehe BetrVG §87, Abs. 2 und 3.
Gruß
Erstellt am 14.06.2007 um 13:25 Uhr von SSGG
Moin mimoronny,
der AG verlangt eine Anwesenheitspflicht (Kernarbeitszeit) von 11 Stunden?
Üblicherweise ist die Kernarbeitszeit kürzer als die tägliche Arbeitszeit. Vorstellbar wäre in der Rahmenarbeitszeit eine Kernarbeitszeit von 9 - 16 Uhr bei einem 8 Stunden Tag.
Dieses Regelung ist mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 14.06.2007 um 13:27 Uhr von mimoronny
@ RolfH
Habe ich was anderes geschrieben????
Erstellt am 14.06.2007 um 13:29 Uhr von RolfH
@mimoronny
ja Du schreibst: " Deswegen vertrete ich auch die Auffassung ......."
Hier gibt es keine Auffassung zu vertreten, sondern es ist klar geregelt, dass es mitbestimmungspflichtig ist.
Sorry, vielleicht legen wir die Grammatik ja etwas anders aus ; - )
grüße
Erstellt am 14.06.2007 um 13:43 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
Kernarbeitszeit von 11 Stunden, wird da das Arbeitszeitgesetz (§3) beachtet?