Hallo zusammen!

Wir haben eine vorübergehende schriftliche Regelung, in der grundsätzlich die Rahmenarbeitszeit von Montag - Samstag von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt wurde. Diese "Regelung" gilt bis zur Ablösung durch einen Betriebsvereinbarung.

Der AG hat jetzt angeordnet, daß es von Montag bis Freitag eine Kernarbeitszeit von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr gibt. Ich denke, dass diese Anordnung mitbestimmungspflichtig ist oder ist unser Mitbestimmungsrecht durch die Rahmenarbeitszeitreglung außer Krafft gesetzt??

Ich bedanke mich bereits jetzt für Eure Antworten!