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Kündigung wegen fehlendem Führerschein nach Alkoholdelikt im StV - Wie würdet ihr als Betriebsrat entscheiden?

R
rettass01454
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten im Rettungsdienst und Bestandteil unseres Arbeitsvertrages ist, dass der Besitz eines gültigen Führerscheines vorausgestzt wird. Ein Kollege hat seinen Führerschein in 02/2006 wegen eines Alkohol- und Geschwindigkeitsdeliktes abgeben müssen. Uns ist bekannt, dass der Kollege bereits zum 2. mal mit negativem Bescheid bei der MPU war. Von unserem Arbeitgeber ist er mehrfach aufgefordert worden, Stellung zu nehmen. Der betreffende Kollege hat keinen der gestellten Termine eingehalten. Nun soll er gekündigt werden. Wie würdet ihr als Betriebsrat entscheiden?

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Community-Antworten (21)

S
Spartacus

13.06.2007 um 15:29 Uhr

moin, vermutlich ist der kollege nicht mehr an seinem Job interessiert!? ich hätte probleme eine zustimmungsverweigerung zu bgründen, würde aber auch nicht so einfach zustimmen(dazu brauch man mehr informationen)- also, frist verstreichen lassen.

W
wölfchen

13.06.2007 um 17:38 Uhr

Anzunehmen, dass der Kollege nicht mehr an seinem Job interessiert ist, fällt nach meiner Meinung und Erfahrung in den Bereich der Spekulation und es ist schnell jemandem eine negative Verhaltensweise unterstellt. Vielleicht weiß der Kollege nur einfach nicht, was er in dieser Situation tun soll. Was soll er auch in einer Stellungnahme kundtun? Ich wüßte es ehrlich gesagt auch nicht, denn egal, was er vorbringt - seinen Arbeitsplatz rettet es anscheinend nicht. Als BR würde ich mal mit dem Kollegen reden - und da Ihr anscheinend keine plausiblen Gründe gegen die Kündigung vorbringen könnt, würde ich die vorgeschlagene Verfahrensweise von spartacus favorisieren - Frist verstreichen lassen.

MTS
Martin the Sorcerer

13.06.2007 um 18:12 Uhr

"ich hätte probleme eine zustimmungsverweigerung zu bgründen, würde aber auch nicht so einfach zustimmen(dazu brauch man mehr informationen)- also, frist verstreichen lassen."

Unglaublich!

P
paula

13.06.2007 um 18:18 Uhr

ich würde erst einmal den MA anhören. Vielleicht zeichnetz sich ja ab, dass er den Führerschein zeitnah wieder bekommt. Wenn nicht: was spricht dagegen den MA so einzusetzen wie er zur Zeit arbeitet (er wird ja wohl irgendwas machen - oder sitzt er zur Hause?). Gibt es andere Beschäftigungsmöglichkeiten? IM jetzigen Betrieb in einem anderen Betrieb des Unternehmens?

Erst wenn ihr alle diese Fragen geklärt habt würde ich mir Gedanken machen, wie ich entscheide....

R
ra01809

14.06.2007 um 00:11 Uhr

also ich gehöre auch zum br. folgendes problem 1. das er den fs wieder bekommt steht in den sternen 2. er hat über jetzt 1,5 jahre selbst den kollegen immer gesagt- ich weis von nichts und alles klärt mein anwalt 3. wir sind eine ggmbh und er hat sich auch nicht zum ra weiter gebildet,obwohl ihm die möglichkeit gegeben wurde und dadurch ist er als rs nur im kt bereich einzusetzen. bis jetzt arbeitet er normal aber dieser kt kann nur im nahbereich eingesetzt werden, da er ja nicht fahren darf- es geht also zu lasten von allen kollegen und die mehrzahl der kollegen haben die schnauze voll. achja und von br hält er auch nichts- sein zitat- warum soll ich einen wählen, die helfen mir auch nicht-

F
Ferkelwasser

14.06.2007 um 02:53 Uhr

achja und von br hält er auch nichts- sein zitat- warum soll ich einen wählen, die helfen mir auch nicht-

Dann werdet Ihr ihm doch hoffentlich auch nicht helfen?!

S
spider

14.06.2007 um 11:51 Uhr

@Ferkelwasser, ich hoffe mal das du kein BRM bist. Der BR ist für alle MA zuständig - auch für die, die nichts von im halten.

A
Aliosman

14.06.2007 um 15:39 Uhr

Hallo,

stellt erstmal fest, ob eventuel kranhafte Verhalten des Kollegen besteht "Alkohol Probleme" dann sieht die Sachlage anders aus.

K
Kölner

14.06.2007 um 16:34 Uhr

@Aliosman Bei Führerscheinverlust? Never! Zumal: Der Kollege hat die MPU zum 2.mal nicht bestanden!

F
Ferkelwasser

14.06.2007 um 16:38 Uhr

spider: Mit den anderen Beitragenden in diesem Thread hast Du keine Probleme?

S
spider

14.06.2007 um 17:41 Uhr

@Ferkelwasser, nein mit unterschiedlichen Meinungen / Beiträgen zu einem Thema hab ich weniger ein Problem. Wenn man sich als BR aber nicht für alle MA zuständig fühlt, dann schon...

F
Ferkelwasser

14.06.2007 um 18:21 Uhr

spider: Das sind die offensichtlichen Unterschiede zwischen uns beiden!

Ich habe ein Problem damit wenn ra01809 diese Bemerkung hinten an seinen Beitrag anhängt. Irgend etwas wird er damit ja wohl ausdrücken wollen. Aber was?

S
spider

15.06.2007 um 11:43 Uhr

@Ferkelwasser, ja genau, und du wirkst mit deinem Beitrag als negativer Verstärker.

F
Ferkelwasser

15.06.2007 um 12:28 Uhr

"negativer Verstärker"? Also ein "Verringerer"?

Was ist daran auszusetzen?

S
spider

15.06.2007 um 12:40 Uhr

Dein Beitrag Bestärkt den negativen Ansatz sich um diesen Beschäftigten nicht zu kümmern - oder vieleicht wolltest du nur provozieren?

R
ra01809

15.06.2007 um 12:59 Uhr

das ihr 2 euch mal auf das problem konzentriert-- wenn uns der kollege egal wäre, würden wir hier nicht über ihn reden/schreiben- ja das hauptproblem ist der flaschengeist. sein anwalt versucht jetzt eine 3. begutachtung ( mpu). bei einem gespräch mit dem gf - sollte er 4 fragen beantworten-- z.b. bekommen sie den fs wieder-- anwort: da muss ich meinen anwalt fragen. also die befragung endet jedes mal so. des weiteren wurden termine vom gf einfach ignoriert und so begründet- ich dachte mein anwalt kümmert sich oder briefe die an den kollegen waren z.b. wo ihn der anwalt zum gespräch bitte, hat er dann in die firma weiter geschickt und keiner wusste damit was anzufangen.

K
Kölner

16.06.2007 um 12:31 Uhr

@ra01809 Hat sich denn schon einmal jemand mit der voraussichtlichen Dauer des bestehenden weiteren Führerscheinverlustes informiert? Ich schätze mal...Mindestens noch ein Jahr! Zumutbarkeit für den AG? Keine mehr!

L
Lotte

16.06.2007 um 18:03 Uhr

Kölner, und Du bist sicher, dass die Sache nicht anders aussieht, wenn der Kollege sich zu einem akuten Alkoholproblem bekennen würde?

K
Kölner

16.06.2007 um 19:04 Uhr

@Lotte War das denn die Frage?

L
Lotte

16.06.2007 um 19:16 Uhr

Kölner, nein, aber meine ;-)

wegen Deiner Antwort 64967

R
ra01809

16.06.2007 um 23:14 Uhr

so unsere vermutung ist das er für mindestens 1 jahr weiter keinen fs hat und ihn dann erst wieder beantragen darf- das problem ist auch, dadurch das er keinen fs hat muß unserer dienstplan laufend umgestellt werden, damit er immer einen fahrer hat und ich denke das schmeckt keinem, wenn er nur deswegen tauschen muß. oder? und wen ihr den ersten beitrag lest, seht ihr was bei uns bedingung ist und das problem geht weiter, zur zeit haben wir 2 fussgänger wobei der andere mit dem fahrrad unterwegs war.

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