Erstellt am 11.02.2019 um 10:59 Uhr von celestro
Das ist selbstverständlich zulässig. Man muss sich selbst keine Stützunterschrift geben, aber man KANN.
Erstellt am 11.02.2019 um 11:14 Uhr von Biffi75
Okay, ich dachte immer das nur dann jemand listenvertreter sein kann wenn der auch eine stützunterschrift gegeben hat.
Aber Dankeschön
Erstellt am 11.02.2019 um 12:56 Uhr von takkus
https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/listenvertreter
Erstellt am 11.02.2019 um 13:11 Uhr von celestro
rechtlich kann der Listenvertreter auch eine Person sein, die nicht auf der Liste steht. Macht grundsätzlich zwar eher keinen Sinn, aber möglich wäre auch das.