Erstellt am 12.06.2007 um 13:55 Uhr von Hapezo
Die BR Mitgliedschaft ist ein freies Mandat und kann jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Die Erklärung ist wirksam wenn sie dem Betriebsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter gegenüber ausgesprochen wurde. Die Amtsniederlegung wird wirksam mit Zugang der Erklärung oder Du setzt selber einen Zeitpunkt z. B. zum Monatsende.