Erstellt am 12.06.2007 um 12:01 Uhr von Hapezo
Hallo Sandra,
Datenschutzbeauftragter sollte sein wer die nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Interessenkonflikte könnte es geben wenn z.B. der EDV Leiter oder der Personalchef diese Aufgaben übernehmen sollten. Hinter ppa verstecken sich ja meist Leute mit Prokura und stehen dem Arbeitgeber sehr nah ,dass muss aber in einer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nichts Negatives sein. Einstellungen und Versetzungen gehen doch über den Tisch des Betriebsrates und da könnte man ja eventuelle Bedenken zur betreffenden Person dem Arbeitgeber nahe bringen. Ansonsten steht es dem Arbeitgeber frei wen er zum Datenschutzbeauftragten benennt.
Erstellt am 12.06.2007 um 12:34 Uhr von waschbär
Sandra,
Auszug stammt aus Wiki-
....Ausbildung Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Der Datenschutzbeauftragte ist schriftlich zu bestellen. Damit diese Funktion wirklich unabhängig wahrgenommen werden kann, darf kein Interessenskonflikt bestehen. Personen aus der Geschäftsleitung, leitende Positionen aus dem Personalwesen oder der IT-Abteilung können daher "in der Regel" den Posten des Datenschutzbeauftragten nicht übernehmen.
Es ist möglich, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen