Erstellt am 09.02.2019 um 08:10 Uhr von Kratzbürste
Der Schichtwechsel ist allein noch keine Versetzung. Wohl der Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz. Wenn Du Bossing vermutest, gehe zum Betriebsrat, falls es den nicht gibt, gehe zur Gewerkschaft. Bist du nicht Mitglied, suche dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Erstellt am 10.02.2019 um 10:49 Uhr von alter Mann
Da gilt § 106 GewO:
"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."
Billiges Ermessen bedeutet, dass der AG die eigenen Interessen und die des Arbeitnehmers gegeneinander abwägen muss. Wenn er dies hier erkennbar nicht getan hat, hat er das Ermessen rechtsfehlerhaft nicht ausgeübt.
Nach einer so langen Zeit im Nachtdienst muss ein AG davon ausgehen, dass der AN sein Lebensrhythmus auf die Nachtschicht eingestellt hat. Also entweder er fragt den AN, ob er mit dem Wechsel einverstanden ist, oder er hat wirklich zwingende Gründe, dass der weitere Einsatz in der Nachtschicht nicht möglich ist.
Du kannst Deinem Chef also schreiben, dass Du mit dem Wechsel nicht einverstanden bist, weil Du Dein Leben nach dem Nachtrhythmus organisiert hast. Du bietest ihm gleichzeitig Deine Arbeit in der Nachtschicht ausdrücklich an.
Wenn er dann nicht in Deinem Sinne reagiert, wirst Du vermutlich einen Anwalt brauchen.