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Betriebsratvorsitz Amtsniederlegung - Welche konsequenz hat dies für mich?

S
Seta
Jan 2018 bearbeitet

Seit der letzten BR Wahl, bin ich 1.Vorsitzender und freigestellt. Aufgrund einer Behinderung und Verschlimmerung des Gesundheitsbildes, sehe ich mich nicht in der Lage mein Amt weiter auszuführen und will das Amt des Vorsitzenden niederlegen, nicht mein BR Mandat. Welche konsequenz hat dies für mich und wie formuliere ich das.

Gruß Seta

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

11.06.2007 um 18:43 Uhr

Seta, Du setzt bei der nächsten Sitzung die TOP "Rücktittserlärung des BRV" und "Neuwahl des BRV" auf die TO. Wahrscheinlich willst Du auch Deine Freistellung aufgeben? Dann muss auch das auf die TO.

Als Konsequenz bist Du dann einfaches BRM und gehst wieder Deiner Ursprungsbeschäftigung im Betrieb nach. Wenn es kompliziert wird, zum Arbeitsplatz zurückzukehren, solltest Du erstmal mit dem AG reden und die Freistellung noch ein paar Wochen weitermachen, bis Du ohne Komplikationen zurückkehren kannst. Mit dem AG müsst Ihr natürlich so oder so reden.

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