Erstellt am 11.06.2007 um 16:43 Uhr von Lotte
Seta,
Du setzt bei der nächsten Sitzung die TOP "Rücktittserlärung des BRV" und "Neuwahl des BRV" auf die TO.
Wahrscheinlich willst Du auch Deine Freistellung aufgeben? Dann muss auch das auf die TO.
Als Konsequenz bist Du dann einfaches BRM und gehst wieder Deiner Ursprungsbeschäftigung im Betrieb nach. Wenn es kompliziert wird, zum Arbeitsplatz zurückzukehren, solltest Du erstmal mit dem AG reden und die Freistellung noch ein paar Wochen weitermachen, bis Du ohne Komplikationen zurückkehren kannst. Mit dem AG müsst Ihr natürlich so oder so reden.