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Depression am Arbeitsplatz (Mobbing?)

N
neckygliss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ein AN wurde zum 31.08.07 gekündigt, fühlt sich sehr schlecht, und kann wegen Ängsten und depressionen nicht mehr arbeiten, was kann der AN vom AG verlangen, heißt Freistellungsantrag oder Aufhebungsvertrag, so daß der AN aber noch Arbeitslosengeld beziehen kann?? Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

11.06.2007 um 18:12 Uhr

neckygliss, Hat er Kschklage erhoben? Er sollte sich krank schreiben lassen.

M
Mona-Lisa

11.06.2007 um 18:19 Uhr

@neckygliss, habt ihr der Kündigung zugestimmt??????

B
betriebsratten

11.06.2007 um 19:39 Uhr

tstststs...wie lange war er vorher krank? Greift schon das Betriebliche Eingliederungsmanagement, Habt Ihr eine BV Mobbing? Hat der Kollege fleissig Beweise gesammelt? Dann kann er u.U. die Firma verklagen wenn dies nicht unterbunden haben

K
Kölner

11.06.2007 um 19:49 Uhr

Entschuldigung, aber wo sieht hier irgendjemand das Thema mobbing?

N
neckygliss

12.06.2007 um 19:01 Uhr

Hallo, AN, hatte mehrere Gespräche mit GL, vor der Kündigung, ist seitdem Krankgeschrieben, wird nun zum Therapeuten gehen,

zum Mobbing: bei erhalt der Kündung wurdem dem MA diverse Unterstellungen unterboten, deshalb traut sich der MA nicht mehr zu arbeiten,und somit ist das Arbeitsverhältnis sehr gestört, was kann man hier machen ohne die Sperrfrist beim Arbeitsamt zu erhalten, Kündigungstermin 31.08.07 also noch 3 Monate

Vielen Dank

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