Erstellt am 11.06.2007 um 16:12 Uhr von Lotte
neckygliss,
Hat er Kschklage erhoben?
Er sollte sich krank schreiben lassen.
Erstellt am 11.06.2007 um 16:19 Uhr von Mona-Lisa
@neckygliss,
habt ihr der Kündigung zugestimmt??????
Erstellt am 11.06.2007 um 17:39 Uhr von betriebsratten
tstststs...wie lange war er vorher krank? Greift schon das Betriebliche Eingliederungsmanagement, Habt Ihr eine BV Mobbing? Hat der Kollege fleissig Beweise gesammelt? Dann kann er u.U. die Firma verklagen wenn dies nicht unterbunden haben
Erstellt am 11.06.2007 um 17:49 Uhr von Kölner
Entschuldigung, aber wo sieht hier irgendjemand das Thema mobbing?
Erstellt am 12.06.2007 um 17:01 Uhr von neckygliss
Hallo,
AN, hatte mehrere Gespräche mit GL, vor der Kündigung, ist seitdem Krankgeschrieben, wird nun zum Therapeuten gehen,
zum Mobbing:
bei erhalt der Kündung wurdem dem MA diverse Unterstellungen unterboten,
deshalb traut sich der MA nicht mehr zu arbeiten,und somit ist das Arbeitsverhältnis sehr gestört, was kann man hier machen ohne die Sperrfrist beim Arbeitsamt zu erhalten, Kündigungstermin 31.08.07 also noch 3 Monate
Vielen Dank