Einhaltung Betriebsvereinbarung: wer ist Kläger?
Der BR ist der Auffassung, dass der AG sich nicht entsprechend einer bestehenden Betriebsvereinbarung verhält. Wer kann in einem AG-Verfahren klagen: der Betriebsrat oder nur ein von der Nicht-Einhaltung der BV betroffener Mitarbeiter ??
Community-Antworten (2)
11.06.2007 um 15:46 Uhr
Wenn es nicht mehr anders geht: So verklagen Sie Ihren Arbeitgeber § 23 BetrVG gibt Ihnen als Betriebsrat das Recht, bei groben Pflichtverstößen gegen den Inhalt der Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber zu verklagen. Folgende 3 Klagemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: · Unterlassungsklage: Sie können Ihren Arbeitgeber verklagen, dass er künftig eine bestimmte Handlungsweise unterlassen soll, z. B., dass er nicht gegen die Betriebsvereinbarung eine vorhandene EDV-Anlage zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter einsetzen darf. · Duldungsklage: Sie können ihn verklagen, dass er eine bestimmte Handlung dulden muss, z. B., dass ein Mitarbeiter im Rahmen der vorher verbindlich festgelegten Regeln auch privat im Internet surft. Leistungsklage: Sie können ihn dazu verpflichten, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, z. B. die Kosten für die Bereitstellung und die Reinigung
11.06.2007 um 17:27 Uhr
@migu Oder vielleicht doch erst §77 BetrVG? Meinungsversch. ob der ArbGeb eine Bv richtig durchführt sind im BeschlVerf zu klären(§2aArbGG). Erst bei hartnäckigen Verstößen §23 Abs1 oder3 BetrVG. Ansprüche einzelner ArbN aus einer BV müssen diese selbst im Urteilsverfahren geltend machen. Gruss
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