Protokoll der BR-Sitzung auch für SBV?
Hallo zusammen,
ich bin SBV und nehme grundsätzlich an den BR-Sitzungen teil. Die Protokolle der Sitzungen werden nachträglich an die ordentlichen BR-Mitglieder verteilt und die SBV erhält diese nur wenn sie an der protokollierten Sitzung teilgenommen hat.
Da ich nicht an jeder Sitzung teilnehmen kann, hatte ich den BR gebeten, mir die Protokolle zu geben um "auf dem Laufenden" zu bleiben. Die Antwort war: die SBV wird wie "BR-Ersatzmitglied" behandelt und erhält die Protokolle nur von den Sitzungen, an den sie anwesend war.
Spontan würde ich sagen, dass diese Aussage anzuzweifeln ist, kann sie aber nicht begründen - kann mir jemand helfen???
Nelly
Community-Antworten (2)
11.06.2007 um 12:15 Uhr
Hallo Nelly,
im Fitting zu § 34 BetrVG RN 34 "Es besteht kein Anspruch auf Überlassung oder Zurverfügungstellung der einzusehenden Unterlagen. Jedoch kann sich das BR Mitglied aus diesen Notizen machen oder Ablichtungen fertigen.. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Geheimhaltungspflicht nach § 79 entgegensteht, was jedoch wegen § 79 Abs. 1 S. 3 regelmäßig nicht der Fall sein dürfte. Das Gesetz gesteht nur den BR Mitgliedern das Einsichtsrecht zu, nicht dagegen den übrigen Personen, die berechtigt sind, allgemein oder im Einzelfall an BR Sitzungen teilzunehmen, Z.B. AG, JAV, SBV. Andererseits hindert die Vorschrift nicht, dass solche Personen - sowiet nicht die Geheimhaltungspflicht nach § 79 entgegensteht - Informationen an Hand der Unterlagen gegeben werden, soweit ein berechtigtes Interesse besteht."
MfG Angi1
08.08.2018 um 13:49 Uhr
Hallo Zusammen, meine Kollegin und ich sind in der SBV und gehören nicht zum Betriebsrat. Gestern war wieder eine Sitzung zu der auch ich eingeladen wurde. Da die Sitzung im ersten Stock stattfand hatte ich keine Möglichkeit daran Teil zu nehmen. Kann ich ein Protokoll anfordern? Es könnte ja sein das über jemand mit Behinderung gesprochen wurde. Danke im Voraus
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