W.A.F. LogoSeminare

Rechtsbeistand für BR

K
Kasper/w
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin in unserem BR die Vorsitzende nun haben wir beschlossen das wir Rechtsbeistand brauchen, da unsere GF uns mal wieder ans Geld will. Wer kann mir sagen wie ich vorghen muss? Oder anders gefragt wenn ich morgen den Beschlußß bekannt gebe, das wir nicht zugestimmt haben und gleich den Vorschlag einer Zusatzvereinbarung mache, die ich Rechtens abgesichert haben will, muss ich dann auch gleich die Kanzlei nennen? Muss ich evtl in einem gesonderten Schreiben die GF von unserem Vorhaben unterrichten? Gruß Kasper

4.13303

Community-Antworten (3)

P
paula

10.06.2007 um 23:39 Uhr

Geht es hier sicher um eine kollektivrechtliche Geschichte? Denn nur dann kann man ggf. über § 40 oder § 80 BetrVG einen Anwalt einschalten

FB
Frank B

11.06.2007 um 08:30 Uhr

Wenn eure GF ans Geld will, ist zunächst zu prüfen, ob ihr überhaupt dafür zuständig seid! Ich erinnere hier an den oft zitierten §77 Abs.3 BetrVG! Ihr seid weder zuständig bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit noch bei direkten Lohnkürzungen. Es sei denn der AG will ein Sozialplan abschliessen, da empfehle ich sofort einen Beschluss fassen und zur Gewerkschaft bzw. Anwalt zu gehen.

A
ALLEX

15.06.2007 um 17:20 Uhr

Rechtsberatung für BR Arbeit = OK. GF will ans Geld = TV: --Sofort zur Gewerkschaft--

Ihre Antwort