Rechtsbeistand für BR
Hallo, bin in unserem BR die Vorsitzende nun haben wir beschlossen das wir Rechtsbeistand brauchen, da unsere GF uns mal wieder ans Geld will. Wer kann mir sagen wie ich vorghen muss? Oder anders gefragt wenn ich morgen den Beschlußß bekannt gebe, das wir nicht zugestimmt haben und gleich den Vorschlag einer Zusatzvereinbarung mache, die ich Rechtens abgesichert haben will, muss ich dann auch gleich die Kanzlei nennen? Muss ich evtl in einem gesonderten Schreiben die GF von unserem Vorhaben unterrichten? Gruß Kasper
Community-Antworten (3)
10.06.2007 um 23:39 Uhr
Geht es hier sicher um eine kollektivrechtliche Geschichte? Denn nur dann kann man ggf. über § 40 oder § 80 BetrVG einen Anwalt einschalten
11.06.2007 um 08:30 Uhr
Wenn eure GF ans Geld will, ist zunächst zu prüfen, ob ihr überhaupt dafür zuständig seid! Ich erinnere hier an den oft zitierten §77 Abs.3 BetrVG! Ihr seid weder zuständig bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit noch bei direkten Lohnkürzungen. Es sei denn der AG will ein Sozialplan abschliessen, da empfehle ich sofort einen Beschluss fassen und zur Gewerkschaft bzw. Anwalt zu gehen.
15.06.2007 um 17:20 Uhr
Rechtsberatung für BR Arbeit = OK. GF will ans Geld = TV: --Sofort zur Gewerkschaft--
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