Erstellt am 10.06.2007 um 21:39 Uhr von paula
Geht es hier sicher um eine kollektivrechtliche Geschichte? Denn nur dann kann man ggf. über § 40 oder § 80 BetrVG einen Anwalt einschalten
Erstellt am 11.06.2007 um 06:30 Uhr von Frank B
Wenn eure GF ans Geld will, ist zunächst zu prüfen, ob ihr überhaupt dafür zuständig seid! Ich erinnere hier an den oft zitierten §77 Abs.3 BetrVG!
Ihr seid weder zuständig bei Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit noch bei direkten Lohnkürzungen. Es sei denn der AG will ein Sozialplan abschliessen, da empfehle ich sofort einen Beschluss fassen und zur Gewerkschaft bzw. Anwalt zu gehen.
Erstellt am 15.06.2007 um 15:20 Uhr von ALLEX
Rechtsberatung für BR Arbeit = OK.
GF will ans Geld = TV:
--Sofort zur Gewerkschaft--