Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes zur BR-Wahl in einer Tochtergesellschaft eines großen Elektro-Konzerns.
Unser Betrieb ging aus dem Kauf einer Tochtergesellschaft eines anderen Konzerns hervor (Outsourcing). Die Firma hatte aber bereits Mitarbeiter, die andere Kunden bedienen (andere Accounts). Nun wollen wir einen BR wählen. Der AG schlägt nur die Kollegen des Outsourcing-Deals als Wahlberechtigte vor. Dies würde aber bedeuten, daß am selben Standort AN der gleichen Firma in Sachen BetrVG gar nicht vertreten sind.
Was tun???