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BR-Wahl - Wahlberechtigte aus anderen Accounts?

J
JoeyC
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes zur BR-Wahl in einer Tochtergesellschaft eines großen Elektro-Konzerns. Unser Betrieb ging aus dem Kauf einer Tochtergesellschaft eines anderen Konzerns hervor (Outsourcing). Die Firma hatte aber bereits Mitarbeiter, die andere Kunden bedienen (andere Accounts). Nun wollen wir einen BR wählen. Der AG schlägt nur die Kollegen des Outsourcing-Deals als Wahlberechtigte vor. Dies würde aber bedeuten, daß am selben Standort AN der gleichen Firma in Sachen BetrVG gar nicht vertreten sind.

Was tun???

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Community-Antworten (2)

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Frank B

06.06.2007 um 12:44 Uhr

Man muss erst einmal die genauen Eigentumsverhältnisse prüfen. Ein Organigramm ist da sehr hilfreich. Wer den BR wählt entscheidet ihr!!! Nicht der Arbeitgeber! Wenn euer Betriebsteil in einen anderen Betrieb übergegangen ist, sind in dem gesamtem Betrieb die Arbeitnehmer wahlberechtigt.

Der Arbeitgeber möchten doch nur den BR so klein wie möglich halten!

Es soll ja vorgekommen sein, dass Arbeitgeber erst mit der Wählerliste hadern und zaudern und im Anschluss nach der Wahl diese beim Arbeitsgericht anfechten. ;-)

P
paula

07.06.2007 um 00:24 Uhr

Die Bestimmung des Betriebs im sinne des BetrVG ist nicht immer einfach. Es ist durchaus denkbar, dass in einem Gebilde, dass man landläufig Betrieb nennt, zwei Betriebe eines UNternehmens im Sinne des BetrVGs gegeben sind. In der Literatur häufig der "Betrieb im Betrieb" genannt.

Auch wenn ich kein Freund der Gewerkschaft mehr bin. Hier könnte sie Euch durchaus hilfreich sein.

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