Erstellt am 04.06.2007 um 08:26 Uhr von Frank B
Die Antworten findest du in den Kommentierungen zum §§9,13 BetrVG!
Was sind Nachwahlen?
Erstellt am 04.06.2007 um 08:32 Uhr von Kölner
@eroxx
Ruhe bewahren, Zeit lassen und klug überlegen.
Genau genommen ist es eine Neuwahl, die eingeleitet werden muss. Es heisst nämlich in § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG:
"Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, MINDESTENS aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist."
Ist dem denn so bei Euch?
Erstellt am 04.06.2007 um 14:17 Uhr von eroxx
Nein, wir haben gerade erst die Marke der 50 überschritten.
Ich würde gerne in den Betriebsrat gewählt werden. In wie weit ist das kurzfristig Möglich ?
Erstellt am 04.06.2007 um 14:20 Uhr von eroxx
Von den 50 sind aber nicht alle Wahlberechtigt, es werden derzeit überwiegend Führungskräfte eingestellt.
Erstellt am 04.06.2007 um 14:40 Uhr von paula
Das Überschreiten der Schwelle von 50 MA führt nicht dazu dass nachgewählt werden muss. Werfe doch einmal einen Blick in den § den Kölner schon genannt hat