Kündigung von Arbeitnehmer - muss der Arbeitgeber dem BR das eigentlich mitteilen?
Hallo,
muss der Arbeitgeber dem BR eigentlich mitteilen, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt hat?
Muss der BR informiert werden, wenn es zwischen AG und AN einen Auflösungsvertrag gibt?
Danke für die kommenden Antworten
Paulinchen
Community-Antworten (7)
04.06.2007 um 09:51 Uhr
@paulinchen bitte Frage und konkretes Problem ausführlicher beschreiben.
"Hallo, muss der Arbeitgeber dem BR eigentlich mitteilen, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt hat?" Ja und wie weiter? BR Grundlagen und dringend Schulung, da ist einiges zu beachten.
04.06.2007 um 10:07 Uhr
Grundsätzlich muss er nicht. Aber muss man dann solche Antworten schreiben?
04.06.2007 um 11:01 Uhr
@ Frank B . Grundsätzlich muß er nicht ?? Wie bitte und auf welche Frage ist diese Antwort ?
„Muss der BR informiert werden, wenn es zwischen AG und AN einen Auflösungsvertrag gibt?“
Für BR bestehen keine Beteiligungsrechte, aber mit der "Generalklausel" § 80 Abs2 BetrVG hat der AG den BR über solches Ansinnen zu unterrichten. Nach § 84 steht jedem AN frei sich bei Personalgesprächen BR Mitglied mitzunehmen. Schließlich hat die Unterschrift, für AN auch Folgen, wie Sperrfristen beim Arbeitslosengeld Steuerliche Auswirkungen, usw.
04.06.2007 um 11:46 Uhr
@Konrad
§ 84 BetrVG? Bist Du Dir da sicher oder meinst Du nicht eher § 82 Abs. 2 BetrVG? Selbst bei dem hätte ich aber meine Zweifel, da es bei einem Aufhebungsvertrag nicht mehr um die Leistung oder die berufliche Entwicklung im Betrieb geht. Das BAG hat hier erst vor kurzem entschieden, dass es hier kein Recht des ANs gibt ein BRM mitzunehmen.
04.06.2007 um 12:28 Uhr
@paula Kenne das BAG Urteil nicht. Den § 84 BetrVG sehe ich unter dem Aspekt der eventl. indiviuellen Benachteiligung beim konkreten Abfindungsangebot begründet auf unterschiedlichem Wissesnstand , ich weiß ist sehr "dünn". Habe auch geschrieben, dass BR keine Beteiliungsrechte hat!! In der Praxis suchen die Betroffenen MA beim BR Rat. Wir begleiten diese MA auch bei Personalgesprächen, immerhin hat die GL das Ansinnen den MA los zu werden und nicht der Beschäftigte.
04.06.2007 um 15:15 Uhr
@Konrad
hier das Urteil:
BAG 1. Senat Entscheidungsdatum: 16.11.2004 Aktenzeichen: 1 ABR 53/03
Sicher tut jeder AG gut daran einen BR zu solchen Gesprächen hinzuziehen. Die meisten MA rennen eh danach zum BR und dann gibt es Infos aus zweiter Hand von einem meistens verstörten AN. Aber der AG muss eben im Normalfall nicht so vorgehen
04.06.2007 um 16:20 Uhr
@zusammen,
habe ich den Beitrag von Paulinchen falsch gelesen, geht es in
diesem Beitrag nicht um eine arbeitnehmerseitig, veranlasste
Kündigung.Also Individualrecht und warum sollte der AN danach
leiden?
Gruß
Biberrat
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Vorteile eines Betriesrates - für Arbeitgeber Für Arbeitnehmer bzw. für Für Arbeitgeber
ÄlterGuten Morgen Betriebsrat-Community, Ich bin Praktikant in unserer Firma und hätte da eine Frage an euch. Ihr habt schon, wie ich in den letzten paar Wochen mitbekommen habe, Erfahrung, was den Bet
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: