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Widerspruch gegen Abmahnung wie lange Zeit dafür ?

S
steph76
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kurz und knapp.

-Am 31.05.2007 Abmahnung bekommen, mit Datum vom 14.05.2007, leider erst später gemerkt

Wie lange habe ich zeit um gegen eine Abmahnung zu widersprechen bzw eine Gegendarstellung zu schreiben ?

Steht darüber was im BetVG ?

mfg

5.029010

Community-Antworten (10)

U
Urmel

01.06.2007 um 19:54 Uhr

Bei uns heute ein ähnlicher Fall: MA erhält heute eine Abmahnung mit Datum vom 11.05.07 aufgrund eines angeblichen Vorfalles vom 10.05.07. Den Grund für die Rückdatierung kann man nur vermuten (in den nächsten Tagen wird wahrscheinlich eine 2. Abmahnung erfolgen). Der MA möchte gern eine Gegendarstellung abgeben. Ich meine, irgendwo im BetrVG mal etwas von einer Frist von 14 Tagen gelesen zu haben...

Grüßle Urmel

P
pirat

01.06.2007 um 23:45 Uhr

@steph76, ..........Am 31.06.2007 Abmahnung bekommen,? dann bekommst du die ja erst in vier Wochen. Hast noch Zeit für eine Gegendarstellung. Oder hast du dich im Datum geirrt?

S
steph76

01.06.2007 um 23:52 Uhr

31.05.07 war schreibfehler

B
baccus

02.06.2007 um 00:06 Uhr

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegenüber einer ungerechtfertigten Abmahnung wehren durch

· Gegendarstellung, die in die Personalakte aufzunehmen ist, § 83 Abs. 2 BetrVG;

· Einreichung einer Klage (beim Arbeitsgericht) auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und Vernichtung der Abmahnung. Gegen eine nur mündlich ausgesprochene Abmahnung kann Klage auf Rücknahme der Abmahnung erhoben werden. die Abmahnung sollte Zeitnah erfolgen nicht erst Wochen später sonst verliert sie ihre Wirkung. Zu dem Thema gab es schon viele Meinungen, gib einfach mal unter der Suchfunktion Abmahnung ein.

C
Catweazle

02.06.2007 um 02:11 Uhr

steph76, siehe dazu folgenden Link:

http://blog.juracity.de/2007-03-07/sechs-gute-gruende-nicht-gegen-eine-abmahnung-zu-klagen.html

Ich würde einen 7. Grund favorisieren: eine Gegendarstellung schreiben und diese NICHT in die Personalakte aufnehmen lassen. Sie hat evtl. später mehr Beweiskraft als Erinnerungen vorzutragen.

H
hans

02.06.2007 um 02:23 Uhr

Catweazel,

versteh ich nicht... warum nicht in die Personalakte aufnehmen lassen, das ist doch schliesslich der Ort der Informationen über den AN. Wenn ich eine Gegendarstellung schreibe und gleichzeit vermerke, diese nicht in die PA aufzunehmen, heißt das doch soviel wie "jaja, ich bin damit nicht einverstanden, aber das kannst du auch wieder vergessen" schlußentlich zählt im kü-schu auch nur, was der AN offiziell gemacht hat - und das findet sich eben in der PA wider....!?

C
Catweazle

02.06.2007 um 03:26 Uhr

hans,

die Gegendarstellung würde ich für mich behalten und NICHT dem AG mitteilen. Warum sollte der AG meine Argumente erfahren? Dass eine Gegendarstellung nur dann Beweiskraft hat, wenn sie in die PA aufgenommen wird, glaube ich kaum.

Das alles ist natürlich nur meine Meinung. Ich lasse mich aber gerne belehren.

L
Lotte

02.06.2007 um 11:50 Uhr

hans, "schlußentlich zählt im kü-schu auch nur, was der AN offiziell gemacht hat - und das findet sich eben in der PA wider....!?"

Jede Abmahnung wird im KschVerf nochmal auf ihre Richtigkeit überprüft. In der Kommentierung von v.Hoyningen-Huene, Linck zum KschG findet sich unter RN 533 zum §1, KschG: "...sofern Abmahnungen erfolgt sind hat der AG diese vorzutragen und im Falle des Bestreitens durch den AN zu beweisen, dass diese wirksam waren."

Catweazle, es ist nicht nur ein Gefühl...Du hast völlig Recht!

TE
Tilly Eulenspiegel

02.06.2007 um 15:07 Uhr

Hallo :-)

Grundsätzlich stimme ich euch zu, dennoch sollte man den Einzelfall beleuchten.

Selbst ich, als BRM, lasse meine Abmahnungen immer noch mal vom Anwalt meines Vertrauens prüfen und dieser läßt es sich nicht nehmen, jedesmal die unlogischen und an den Haaren herbeigezogenen Inhalte aufzuzeigen. Er verzichtet dabei auf eine " Gegendarstellung" aus meiner Sicht und auch auf eine Klage. So hat meine Personalakte mittlerweile großen Unterhaltungswert. :-))

MfG

W
Waschbär

02.06.2007 um 15:30 Uhr

Tilly Eulenspiegel,

na dann gib uns doch mal auszüge aus deiner akte ....

so als Kurzgeschichte , wir hier lachen ja selbst bei so einem SchXXX Thema gerne mal !

Ich bin immer noch der Meinung das eine Abmahung egal ob rechtens oder nicht ! Eine Beeinträchtigung der zukünftigenarbeitsleitung ist ! Besonders wenn die Person irgendwann kein Br mehr ist und ggf. mel die Leiter hoch möchte :-)

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