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Arbeitssicherheit - Mitbestimmung durch den BR?

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tannenbaum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben da so ein Problem, wo wir als BR der Meinung sind ein Mitbestimmungsrecht §87 zu haben. In unserer Firma wird im Moment so ein Projekt durchgeführt zu Arbeitssicherheit. Jetzt die Frage: Kann der Arbeitgeber in der Produktion einfach eine Kleiderordnung, kein Radio hören, kein Schmuck am Körper, Sichersschuhe, Handyverbot, Essen am Arbeitsplatz Verbot usw. bestimmen. Manche Verbote sind Schikane.

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Community-Antworten (6)

FB
Frank B

01.06.2007 um 15:56 Uhr

Seit wann sind Sicherheitsschuhe und Schmuck am Körper Schikane? Arbeitsschutz steht auch BetrVG! Essen am Arbeitsplatz, naja, wenn ich mir bei uns so manche Arbeitsplätze anschaue. Da würde ich freiwillig auf´s Essen verzichten. Über Radio hören kann man sich streiten, da ist auf jeden Fall der §87 Abs.1 Ziff1 BetrVG zutreffend.

T
tramdriver

01.06.2007 um 15:58 Uhr

Zum Teil klingt es ja nach Arbeitssicherheit, zum Teil auch nicht. Vergleiche Fitting RN71 zum §87 Abs 1 Nr 1.

B
baccus

01.06.2007 um 16:37 Uhr

Hallo Tannenbaum, was seit ihr für ein Betrieb, wenn es um die Zertifizierung nach HACCP geht, ist das durchaus denkbar.

E
Edelweis

01.06.2007 um 16:40 Uhr

Was für ein Betrieb seid ihr? Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb und alle angeführten Sachen gelten so oder ähnlich auch bei uns und haben arbeitssicherheitstechnische Hintergründe: Kleiderordnung- nicht nur Sicherheitsschuhe sondern auch zu weite Kleidung,kurze Hosen/Hemden wg.Verletzungsgefahr- das gilt auch für Schmuck am Körper. Radiohören - neben der GEZ-Problematik, die im Forum schon öfters diskutiert wurde- Warnsignale können überhört werden etc., Handyverbot- manche Anlagen werden massiv gestört durch den Einsatz von Mobiltelefonen. Essen am Arbeitsplatz regelt u.a. die Gefahrstoffverordnung. Wenn es also um die Durchsetzung von in der Regel durch Gesetze und Verordnungen bestimmter Verbote geht, sehe ich kein MBR. Ich sehe das eher so, dass der BR verpflichtet ist, zur Arbeitssicherheit beizutragen.

T
tannenbaum

02.06.2007 um 03:17 Uhr

Vielen Dank für euere Antworten. Wir sind ein Metallbetrieb und stellen Elektogeräte her. Weite Kleidung, kurze Hosen genau das was verboten werden soll. Unser Problem ist, das in den Sommermonaten im Betrieb Temperaturen von 30 bis 40 Grad herrschen. Unsere Produktion hat keine Klimaanlage, nur in vereinzelten Bereichen. Bei gewissen Sachen wie Schmuck (Ring, lange Ketten und Armreife) hat man nichts einzuwenden, wenn aber schon ein Ohrring stört. Lange Harre sollen zusammen gebunden werden, das ist Okay. Aber muss da gleich noch ein Harrnetz drauf. usw. Wo hat der BR da Mitbestimmung.

S
Spartacus

02.06.2007 um 11:44 Uhr

moin, ob und wo ihr eine Mitbestimmung beim Arbeitsschutz gem.§ 87(1)7 betrVg habt ,muß erst einmal geklärt werden. Sprecht mit der Fasi und dem Betriebsarzt,holt die BG dazu. Wegen der Raumtemperaturen könnt ihr euch bei der Gewerbeaufsich(Amt fürArbeitsschutz) informieren(zuständig für die Arbeitsstättenverordnung)

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