Erstellt am 01.06.2007 um 13:56 Uhr von Frank B
Seit wann sind Sicherheitsschuhe und Schmuck am Körper Schikane?
Arbeitsschutz steht auch BetrVG! Essen am Arbeitsplatz, naja, wenn ich mir bei uns so manche Arbeitsplätze anschaue. Da würde ich freiwillig auf´s Essen verzichten.
Über Radio hören kann man sich streiten, da ist auf jeden Fall der §87 Abs.1 Ziff1 BetrVG zutreffend.
Erstellt am 01.06.2007 um 13:58 Uhr von tramdriver
Zum Teil klingt es ja nach Arbeitssicherheit, zum Teil auch nicht. Vergleiche Fitting RN71 zum §87 Abs 1 Nr 1.
Erstellt am 01.06.2007 um 14:37 Uhr von baccus
Hallo Tannenbaum,
was seit ihr für ein Betrieb, wenn es um die Zertifizierung nach HACCP geht,
ist das durchaus denkbar.
Erstellt am 01.06.2007 um 14:40 Uhr von Edelweis
Was für ein Betrieb seid ihr? Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb und alle angeführten Sachen gelten so oder ähnlich auch bei uns und haben arbeitssicherheitstechnische Hintergründe: Kleiderordnung- nicht nur Sicherheitsschuhe sondern auch zu weite Kleidung,kurze Hosen/Hemden wg.Verletzungsgefahr- das gilt auch für Schmuck am Körper. Radiohören - neben der GEZ-Problematik, die im Forum schon öfters diskutiert wurde- Warnsignale können überhört werden etc., Handyverbot- manche Anlagen werden massiv gestört durch den Einsatz von Mobiltelefonen. Essen am Arbeitsplatz regelt u.a. die Gefahrstoffverordnung. Wenn es also um die Durchsetzung von in der Regel durch Gesetze und Verordnungen bestimmter Verbote geht, sehe ich kein MBR. Ich sehe das eher so, dass der BR verpflichtet ist, zur Arbeitssicherheit beizutragen.
Erstellt am 02.06.2007 um 01:17 Uhr von Tannenbaum
Vielen Dank für euere Antworten. Wir sind ein Metallbetrieb und stellen Elektogeräte her. Weite Kleidung, kurze Hosen genau das was verboten werden soll. Unser Problem ist, das in den Sommermonaten im Betrieb Temperaturen von 30 bis 40 Grad herrschen. Unsere Produktion hat keine Klimaanlage, nur in vereinzelten Bereichen. Bei gewissen Sachen wie Schmuck (Ring, lange Ketten und Armreife) hat man nichts einzuwenden, wenn aber schon ein Ohrring stört.
Lange Harre sollen zusammen gebunden werden, das ist Okay. Aber muss da gleich noch ein Harrnetz drauf. usw. Wo hat der BR da Mitbestimmung.
Erstellt am 02.06.2007 um 09:44 Uhr von spartacus
moin,
ob und wo ihr eine Mitbestimmung beim Arbeitsschutz gem.§ 87(1)7 betrVg habt ,muß erst einmal geklärt werden.
Sprecht mit der Fasi und dem Betriebsarzt,holt die BG dazu.
Wegen der Raumtemperaturen könnt ihr euch bei der Gewerbeaufsich(Amt fürArbeitsschutz) informieren(zuständig für die Arbeitsstättenverordnung)