Hallo liebe Mitstreiter!

Gilt die Einschränkung für "einköpfige Betriebsräte" tatsächlich nur für den Bereich des § 99 BetrVG oder auch darüber hinaus für weitere Gesetzesteile?

Leider finde ich nirgendwo einen wirklich brauchbaren Hinweis darüber.

Danke & Gruss
imebro