Erstellt am 07.08.2008 um 13:34 Uhr von betriebliche trübung
Ok, zu klären ist meines Erachtens:
Wurde lediglich eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen?
Hat der Kollege dem Gremium seinen Rücktritt erklärt?
Hat der Kollege seinen alten Vertrag tatsächlich gekündigt und einen neuen Vertrag unterschrieben?
Wurde das Arbeitsverhältnis unterbrochen?
Erstellt am 07.08.2008 um 14:03 Uhr von Truppmann
zu Frage:
1.)Wurde lediglich eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen?
Amtwort : ja
2.) Hat der Kollege dem Gremium seinen Rücktritt erklärt?
Antwort :er hat seinen Rücktritt nur Mündlich erklärt.
3.)Hat der Kollege seinen alten Vertrag tatsächlich gekündigt und einen neuen Vertrag unterschrieben? Antwort :es wurde eine Umgruppierung des Vertrages vorgenommem,sein Arb Vertrag wurde nur umgeschrieben auf 400,00 Euro Basies.
4.) Wurde das Arbeitsverhältnis unterbrochen? Antwort :das Arbeitsverhältnis wurde nicht unterbrochen.
der Kollege hat noch nicht einmal Gekündigt
Erstellt am 07.08.2008 um 14:27 Uhr von Mona-Lisa
@Truppmann,
lange Rede - kurzer Sinn!
Der Kollege hat vor versammelter Mannschaft seinen Rücktritt mündlich erklärt und der ist nun mal rechtsgültig!
Man könnte jetzt rumdiskutieren - wenn - und hätte - und hätte sollen, das nützt alles nicht's, denn eine schriftliche Rücktritts"kündigung ist nicht notwendig.
Erstellt am 07.08.2008 um 14:30 Uhr von betr.trübung2
treffer bei frage 2: wenn er den rücktritt erklärt hat, ist er bis zur evt. neuwahl raus. man bevorzugt zwar in der regel den schriftlichen rücktritt, das aber wegen der nachweisbarkeit.
Erstellt am 07.08.2008 um 14:32 Uhr von betr.trübung2
kaum hat man probs beim posten, schon ist jemand schneller :-))
Erstellt am 07.08.2008 um 16:15 Uhr von Petrus
Die Frage ist: Hat er tatsächlich seinen Rücktritt erklär`? Oder hat er eine rechtsirrtümliche Annahme geäußert, dass er aufgrund seiner nunmehr nur geringfügigen Beschäftigung aus dem BR "raus sei"...
Manchmal ist es klug vom BRV, die Äußerung auf korrektes Verständnis zu hinterfragen: "Willst Du jetzt Deinen Rücktritt erklären oder bist Du der Meinung, wegen der Teilzeitbeschäftigung seist Du 'automatisch' ausgeschieden?"
Erstellt am 07.08.2008 um 16:25 Uhr von Mona-Lisa
@Petrus,
nicht jedes Gremium hat so einen "klugen", "cleveren" und auch noch "vorausschauenden" BRV............
Und es führt kein Weg daran vorbei. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Erstellt am 07.08.2008 um 16:33 Uhr von Petrus
@ML: Das stimmt schon - und wer sich nicht schulen läßßt, ist selbst schuld... Nur: Hat er seinen Rücktritt erklärt oder eine Annahme geäußert? Letzteres führt nicht zum Ausscheiden, so sehr sich das der BRV auch vielleicht wünscht...
@Truppmann was steht denn zu dem Punkt im Protokoll?