W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Raus oder nicht raus aus dem BR?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! Meine Frage: Ein BR Mitglied (nennen wir ihn Kollege A)stellt seinen Arbeitsvertrag von voll Beschäftigung auf 400,00Euro um. Im BR Gremium sagt er Mündlich das er raus ist aus dem BR. Da das Betr.VG aber sagt das auch einTeilzeitBeschäftiger als BR tätig sein kann, hat er seine Arbeit als BR wieder Aufgenommen. Jetzt behauptet der BR Kollege B das Kollege A nichts mehr im BR zu suchen hätte, da er ja Mündlich Gekündigt hatte. Er hätte mit einem Anwalt gesprochen u.das währe rechtens. Meine Meinung nach zählt aber nur eine Schriftliche Kündigung. PS.: für eine Antwort währe ich Euch Dankbar

4.34308

Community-Antworten (8)

BT
betriebliche trübung

07.08.2008 um 15:34 Uhr

Ok, zu klären ist meines Erachtens:

Wurde lediglich eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen?

Hat der Kollege dem Gremium seinen Rücktritt erklärt?

Hat der Kollege seinen alten Vertrag tatsächlich gekündigt und einen neuen Vertrag unterschrieben?

Wurde das Arbeitsverhältnis unterbrochen?

T
Truppmann

07.08.2008 um 16:03 Uhr

zu Frage: 1.)Wurde lediglich eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen? Amtwort : ja 2.) Hat der Kollege dem Gremium seinen Rücktritt erklärt? Antwort :er hat seinen Rücktritt nur Mündlich erklärt. 3.)Hat der Kollege seinen alten Vertrag tatsächlich gekündigt und einen neuen Vertrag unterschrieben? Antwort :es wurde eine Umgruppierung des Vertrages vorgenommem,sein Arb Vertrag wurde nur umgeschrieben auf 400,00 Euro Basies. 4.) Wurde das Arbeitsverhältnis unterbrochen? Antwort :das Arbeitsverhältnis wurde nicht unterbrochen. der Kollege hat noch nicht einmal Gekündigt

M
Mona-Lisa

07.08.2008 um 16:27 Uhr

@Truppmann, lange Rede - kurzer Sinn! Der Kollege hat vor versammelter Mannschaft seinen Rücktritt mündlich erklärt und der ist nun mal rechtsgültig! Man könnte jetzt rumdiskutieren - wenn - und hätte - und hätte sollen, das nützt alles nicht's, denn eine schriftliche Rücktritts"kündigung ist nicht notwendig.

B
betr.trübung2

07.08.2008 um 16:30 Uhr

treffer bei frage 2: wenn er den rücktritt erklärt hat, ist er bis zur evt. neuwahl raus. man bevorzugt zwar in der regel den schriftlichen rücktritt, das aber wegen der nachweisbarkeit.

B
betr.trübung2

07.08.2008 um 16:32 Uhr

kaum hat man probs beim posten, schon ist jemand schneller :-))

P
Petrus

07.08.2008 um 18:15 Uhr

Die Frage ist: Hat er tatsächlich seinen Rücktritt erklär`? Oder hat er eine rechtsirrtümliche Annahme geäußert, dass er aufgrund seiner nunmehr nur geringfügigen Beschäftigung aus dem BR "raus sei"...

Manchmal ist es klug vom BRV, die Äußerung auf korrektes Verständnis zu hinterfragen: "Willst Du jetzt Deinen Rücktritt erklären oder bist Du der Meinung, wegen der Teilzeitbeschäftigung seist Du 'automatisch' ausgeschieden?"

M
Mona-Lisa

07.08.2008 um 18:25 Uhr

@Petrus, nicht jedes Gremium hat so einen "klugen", "cleveren" und auch noch "vorausschauenden" BRV............

Und es führt kein Weg daran vorbei. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

P
Petrus

07.08.2008 um 18:33 Uhr

@ML: Das stimmt schon - und wer sich nicht schulen läßßt, ist selbst schuld... Nur: Hat er seinen Rücktritt erklärt oder eine Annahme geäußert? Letzteres führt nicht zum Ausscheiden, so sehr sich das der BRV auch vielleicht wünscht...

@Truppmann was steht denn zu dem Punkt im Protokoll?

Ihre Antwort