Ersatzmitglied (Sachkundiger Arbeitnehmer) - Einbindung in BR Arbeit
Hallo an euch alle,
wir haben bei uns im BR den folgenden Fall: Wir würden gerne ein BR Ersatzmitglied in unsere BR Arbeiten mit einbinden, sind uns aber nicht sicher, welches der beste Weg dafür ist. In einen Ausschuss darf ein Ersatzmitglied ja nach BetrVG nicht gewählt werden, deshalb ist unsere Überlegung dieses Ersatzmitglied als sachkundigen Arbeitnehmer zu berufen und in den gewünschten Ausschüssen zu installieren. Ist das aus eurer Sicht rechtlich vertretbar? Und falls nicht, habt Ihr andere Ideen, wie ein Ersatzmitglied regelmäßig in die BR-Arbeit bzw. in die Ausschussarbeit mit einbezogen werden kann? Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Community-Antworten (3)
03.02.2019 um 13:15 Uhr
Wir haben das mit dem Arbeitgeber einfach so abgesprochen. Zu Beschlussfassungen verläßt der Kollege den Raum.
Natürlich kann ein Ersatzmitglied auch Auskunftsperson im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG sein - aber immer (?)
03.02.2019 um 13:22 Uhr
§ 28a:Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
(1) In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Aufgaben müssen im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Für den Widerruf der Übertragung gelten Satz 1 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend.
(2) Die Arbeitsgruppe kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen; eine Vereinbarung bedarf der Mehrheit der Stimmen der Gruppenmitglieder. § 77 gilt entsprechend. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer Angelegenheit nicht einigen, nimmt der Betriebsrat das Beteiligungsrecht wahr.
04.02.2019 um 12:11 Uhr
Challenger,
chris85 möchte weitere Personen in die BR-Arbeit einbinden und NICHT Aufgaben des BR "nach draußen" geben.
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