Hallo liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

ich habe eine Frage, die einen Kollegen betrifft.

Dieser Kollege ist seit knapp 3 Monaten bei uns im Betrieb und hat eine Probezeit von 6 Monaten.
Leider ist er mit der Arbeit nicht ganz zufrieden und hat nun eine andere Arbeitsstelle ab dem 1.8. gefunden.
Nun kam er zu mir und fragte mich, wie er sich, rein rechtlich, korrekterweise verhalten muss? Kann er kurzfristig zum AG gehen und innerhalb der Probezeit kündigen oder muss er eine 2-wöchige Kündigungsfrist, gemäss BGB § 622 Absatz 3 einhalten?

Vom guten Stil und positiv auf sein Arbeitszeugniss auswirkend, habe ich ihm zu einer rechtzeitigen Information des AG geraten, aber es geht ihm rein ums rechtliche.