Erstellt am 30.05.2007 um 16:53 Uhr von Grinsi
Rein rechtlich sollte er sich an die Kündigungsfristen halten, meistens stehen die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag und gelten für AG und Arbeitnehmer. Wenn da nichts geregelt ist: 622 BGB.
Natürlich kann er in der Probezeit kündigen, denn (und das wird oft vergessen) die Probezeit ist auch für den Arbeitnehmer da.
Bedenken würde ich:
Bei Eigenkündigung ggf. kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur, inkl. keine kostenfreie Krankenversicherung .
(Gute) Arbeitszeugnisse könnten bei zukünftigen Bewerbungen viel Wert sein.
Arbeitgeber achten auch auf Stilfragen.
MfG
Grinsi
Erstellt am 30.05.2007 um 16:57 Uhr von Kölner
@Kunibert
Eine Kündigung zum 31.07.07 würde ich am 14.07.07 abgeben.
Warum früher?
Wenn er dem AG jetzt bereits über seine Kündigungsabsicht eine Mitteilung macht, kann es passieren, dass eben dieser AG beleidigt ist und ihm heftigst zuvorkommt...
Erstellt am 31.05.2007 um 09:01 Uhr von CalicoJack
@Kölner
wenn der AN in der Probezeit kündigt, dann kann es durchaus sein, das er sich noch in der Einarbeitungsphase befindet.
Warum sollte der AG ihn dann länger beschäftigen als unbedingt nötig? Das hat weniger was mit gehässigkeit zu tun als mit Wirtschaftlichkeit.
Erstellt am 31.05.2007 um 10:27 Uhr von pirat
@Kunibert,
Im Interesse des ausscheidenden Arbeitnehmers, aber auch im Interesse eines nachfolgenden neuen Arbeitgebers muss das Zeugnis einerseits der »Wahrheit« entsprechen. Andererseits aber muss es, um das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu erschweren, vom »Wohlwollen« des ausstellenden Arbeitgebers getragen sein.
Heisst nicht, daß der AG ins Zeugnis schreiben kann ( negativ)was er will.
Oder wenn er BELEIDIGT ist.