Erstellt am 02.02.2019 um 09:49 Uhr von Kratzbürste
Und du denkst da nur an dich? Wie sieht's denn - angesichts der Betriebsänderung- mit einem Interessenausgleich und Sozialplan aus?
Für dich wäre zu prüfen, welche Möglichkeiten sich aus dem § 15 KSchG so ergeben.
Erstellt am 04.02.2019 um 11:37 Uhr von takkus
"Und du denkst da nur an dich?"- würde ich in diesem Fall auch so machen; 97 Kollegen*innen sind untergekommen. Was aus den 2 Verbleibenden wird, ist hier nicht beschrieben, aber als BRV würde ich mich auch um meine eigenen Belange kümmern und auch kümmern dürfen. Gibt keine Grund mich für alle anderen zu opfern.
Kannst Du in einer anderen Abteilung übernommen werden?