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Bereitstellung von Arbeits- und Kommunikationsmitteln

E
E-Werker
Jan 2018 bearbeitet

Moin ich bin rel. neu in den Betriebsrat gewählt worden und sitze jetzt über den ganzen Versäumnissen der letzten Perioden. Alles muss dem Arbeitgeber, der bisher schalten und walten konnte abgerungen werden. Auf die Anfrage nach einem portablen PC (Laptop?) erhielten wi zunächste den abgeklegten der GF, der sich dann als defekt herausstellte. ein Neuer sollte angeschafft werden, nun sollen wir den aber mit anderen teilen und der Laptop darf das Haus nicht verlassen. Bin ein wenig ratlos

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Community-Antworten (7)

B
baccus

29.05.2007 um 21:39 Uhr

@E-Werker, Die Kosten der Betriebsratstätigkeit trägt der Arbeitgeber; er hat dem Betriebsrat die notwendigen Räumlichkeiten und sachlichen Mittel (Fachliteratur, Büromaterial usw.) zur Verfügung zu stellen (§ 40 BetrVG). Muß es den ein Laptop sein, habt ihr keinen PC in euerem Betriebsratsbüro?

E
E-Werker

30.05.2007 um 03:26 Uhr

Äh... Büro??? Wir haben kein Büro, sondern suchen uns immer einen Raum der gerade frei ist. Der Schrank mit unseren Unterlagen ist in einem Großen Raum mit Tischen, Stühlen und Tür, sonst nichts... Daherr dachten wir an einen Laptop, damit wir eben auch in solchen Räumen (die ansonsten auch von rel. öffentlichen Gruppen genutzt werden) zumindest einen Rechner nutzen können. Auch wollten wir den Rechner dann eben mit heimnehmen können, um die Protokolle und Brife schreiben zu können (ob das nun zulässig ist weiss ich auch nicht).

Danke für die Antwort!!

G
gbi

30.05.2007 um 09:43 Uhr

Das Teilen eines Laptops oder auch eines PCs ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ja schon abzulehnen - selbst wenn vom Admin einzelne Ordner oder Laufwerke gesperrt werden, sind ja so viele allgemein zugängliche Dateien in den TEMP-Ordnern oder im Cache, dass man damit kein Protokoll oder ähnliches sicher schreiben kann.

S
sphinx

30.05.2007 um 10:07 Uhr

@ E-Werker,

"...Auch wollten wir den Rechner dann eben mit heimnehmen können, um die Protokolle und Brife schreiben zu können..."

BR-Arbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit zu machen.

Der AG hat die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass der BR seine erforderliche Arbeit machen kann, d.h. personell und ausstattungstechnisch.

Guckst du auch §§ 37 und 40 BetrVG und Kommentare.

LG

S
SSGG

30.05.2007 um 15:45 Uhr

Moin E-Werker,

Ihr seid keine Betriebs(rats)nomaden, sondern habt Anspruch auf ein abschließbares Betriebsratszimmer, über dessen Betreten der BR eigenverantwortlich entscheidet; der Büroraum sollte so liegen, daß eine Kontrolle zu Sprechstundenzeiten des BR nicht stattfinden kann.

Weiterhin habt Ihr Anspruch auf moderne Informations- und Kommunikationstechnik wie Computer, Drucker, erforderliche Software, diese Ausstatttung steht ausschließlich dem BR zur Verfügung. Ein Desktopcomputer reicht allemal.

BR-Arbeit wie Protokolle werden innerhalb der Arbeitszeit erledigt, nicht zu Hause!

Die nötigen §§ nannte bereits sphinx.

G
Grinsi

30.05.2007 um 19:21 Uhr

@ SSGG

"Ihr seid keine Betriebs(rats)nomaden, sondern habt Anspruch auf ein abschließbares Betriebsratszimmer, über dessen Betreten der BR eigenverantwortlich entscheidet; der Büroraum sollte so liegen, daß eine Kontrolle zu Sprechstundenzeiten des BR nicht stattfinden kann."

Egal wie groß der Betrieb ist, wie viele BR - Mitglieder der BR hat? Wo kann man das genauer nachlesen?

Grinsi

E
elmo

14.06.2007 um 11:30 Uhr

@ SSGG hier bei betriebsrat.com, 1x1 des Betriebsrats (Meuepunkt Informationsportal) Stichwort Begriff von Kosten und Sachaufwand. Ist teilweise Verhandlungssache mit AG

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