Rechtsbeistand für Betriebsräte
Hallo liebe Mitstreiter! Wie läuft das bei Euch, wenn Ihr mal eine externe Rechtsberatung benötigt? Ich bin da momentan etwas ratlos, was unseren Anspruch darauf angeht... Welche gesetzliche Grundlage gibt es dazu und unter welchen Bedingungen kann die Geschäftsleitung dies ablehnen? Habt Ihr alle einen Rechtsanwalt oder einen Sachverständigen an der Hand, den man jederzeit befragen kann? LG! Küssi
Community-Antworten (7)
29.05.2007 um 17:21 Uhr
Küssi, der AG kommt immer dann aus der Kostenfrage nicht mehr heraus, wenn es zu einem Prozess kommt. Vorher ist es etwas haarig, aber ein guter Anwalt bekommt das eigentlich hin. Die Hinzuziehung von Sachverständigen muss aber vorher mit dem AG abgesprochen werden. Siehe § 40, BetrVG. Kommt also auf den Einzelfall an. Wir haben einen Beratungsvertrag mit einem RA, der vom AG gebilligt wurde.
29.05.2007 um 19:14 Uhr
Hallo BR hat Anspruch auf Schulungen und Fachbücher gemäß § 40 BetrVG. Bei externe Rechtsberatung gegen Rechnung, muss "erforderlich" sein und 100 % Kollektivrecht, sonst VORSICHT!!
@lotte "etwas haarig, aber ein guter Anwalt bekommt das hin" sehr haarig und nur wenn AG zahlt und nicht selber RA nimmt und Gründe findet nicht zahlen zu müssen.
Mein Tipp: wer Mitglied einer Gewerkschaft ist erhält dort Rechtsrat persönlich und auch kollektiv.
29.05.2007 um 22:12 Uhr
Ein guter, auf Betriebsräte spezialisierter RA kann auch schon am Telefon mitteilen, ob der AG die Kosten tragen muss oder nicht. Er wird dann sicherlich auch vorab und kostenlos helfen, dass der Beschluss korrekt gefasst wird. Dir jetzt global irgendwelche RA um die Ohren zu hauen macht keinen Sinn, als welcher Region stammst Du? Evt. kennt jemanden einen in deiner Nähe.
29.05.2007 um 22:13 Uhr
@Konrad: Mal provokant gefragt: Wer zahlt eigentlich, wenn der BR sich trotz Prüfung mal vertut?
29.05.2007 um 22:25 Uhr
@mokkabohne Ich hoffe, dass dies eine rein rhetorische Frage ist.
29.05.2007 um 23:14 Uhr
@Kölner: :-)
30.05.2007 um 10:35 Uhr
Guten Morgen Ihr Lieben! Ich habe von meinem BRV als Antwort bekommen, das für die Hinzuziehung einer Rechtsberatung (weiß nicht, ob das zwingend ein RA sein muss) ein triftiger Grund vorliegen muss. So in der Art lese ich das auch aus Euern Antworten... Ich meinte das eher allgemein... wenn man mal nicht weiter weiß, trotz Lesen der Gesetze... Ich denke jetzt, das habe ich mir wohl zu einfach vorgestellt. Danke Euch! Küssi
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