Unzulässige Klausel im Vertrag. BR unternimmt nichts
Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer 6-monatigen Probezeit. Nun hat man mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten, der wieder eine 6-monatige Probezeit enthält. Das ist unzulässig lt. § 622 Abs. 3 BGB. Ich habe den BR darauf hingewiesen und gebeten den Vertrag von der Personalabteilung ändern zu lassen. Die lehnt jedoch ab, nach dem Motto, ich muss ja nicht unterschreiben. Der BR unternimmt nichts dagegen obwohl er weiß, dass diese 2.Probezeit bei einem Anschlussvertrag unzulässig ist.
Ich finde das unglaublich weiß aber nicht, was und ob ich überhaupt etwas dagegen tun kann ohne dass ich meinen Job los bin. Es ist jedoch offensichtlich, dass der BR seinen Pflichten nicht nachkommt.
Community-Antworten (6)
01.02.2019 um 09:42 Uhr
Gem. §80 Abs.1 1.Satz BetrVG gehört es zu den allgemeinen Aufgaben des BR darüber zu wachen, dass geltende Gesetze etc. durchgeführt werden (blöde Formulierung, steht aber so drin) Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen seine Pflichten. Ob es sogar eine grobe Pflichtverletzung darstellt kann ich spontan nicht sagen, das größere Problem wird die Tatsache sein, dass es vermutlich keinen interessiert. Ich kenne da auch so ein Gremium, dem geht so was so ziemlich am A.... vorbei.
In diesem Fall bist Du auf dich selber gestellt. Frag mal lieber Deinen Anwalt. Wenn Du den Vertrag unterschreibst, dieser aber tatsächlich unzulässige Regelungen enthält, dann dürften diese ohnehin nicht wirksam sein.
01.02.2019 um 10:12 Uhr
Jetzt wird es (glaube ich) komplex. Als erstes einmal ist der Arbeitsvertrag etwas individualrechtliches. Der BR hat noch nicht einmal ein Einsichtsrecht in Arbeitsverträge und Mitbestimmung nur, wenn es um Standardformulierungen in Arbeitsverträgen geht. Der Arbeitsvertrag ist eine Sache zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber. Da Arbeits- und Tarifverträge als auch Bertriebsvereinbarungen grundsätzlich nichts entgegen nachstehenden Regeln anders regeln dürfen, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. Daher ist eine Regelung in einem Arbeitsvertrag, die gegen geltendes Gesetz, gültigen Tarifvertrag oder Betribesvereinbarung verstößt ungültig. Du kannst also grinsend unterschreiben, weil diese Klausel im Arbeitsvertrag ungültig ist, auch wenn Du sie unterschreibst. wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis unmittelbar an das befristete anschließt oder gar das befristete in ein unbefristetes gewandelt wird durch den neuen Vertrag, fällst Du 6 monate nach Deinem ersten arbeitstag bei diesem Arbeitgeber unter das Kündigungsschutzgesetz. Eine Probezeit ist nämlich etwas anderes als die 6 Monate Wartezeit im Kündigungsschutzgesetz, wird aber häufig verwechselt oder zu Unrecht in einen Topf geworfen:
- Bei der Probezeit handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Frist am Anfang eines Arbeitsverhältnisses – Innerhalb dieser Frist gelten verkürzte Kündigungsfristen, die aber genau im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung) geregelt sein müssen. Regelt der Arbeitsvertrag nur eine Probezeit, ist aber nirgenwo dazu etwas hinsichtlich der Zeit geregelt, so ist die Probezeit völlig gegenstandslos.
- Bei der Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz handelt es sich um eine 6-monatige Frist – Vor Ablauf dieser Frist darf der Arbeitgeber ohne Grund kündigen. d.h. Beispielsweise:
- Beträgt Ihre Probezeit lediglich 3 Monate, so werden die Kündigungsfristen nach Ablauf von 3 Monaten länger. Den vollen Kündigungsschutz erlangen Sie erst nach Ablauf von 6 Monaten.
- Beträgt Ihre Probezeit 7 Monate, so darf Ihnen bereits nach Ablauf von 6 Monaten nicht ohne Grund gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfristen tritt erst nach Ablauf von 7 Monaten ein.
01.02.2019 um 10:15 Uhr
Ach ja, Der BR hat zwar keinen Anspruch auf Einsicht in einen Arbeitsvertrag, aber es ist nicht verboten, dass ein Beschäftigter seinen Arbeitsvertrag dem BR zu Einsicht gibt und der BR kann dann gerne lesen
01.02.2019 um 10:29 Uhr
Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen seine Pflichten. Mit welcher Konsequenz für den BR?
01.02.2019 um 10:35 Uhr
- Der AV bzw Vertragsabschluß ist Individuallrecht.
- Ist es derselbe Job? Sollte es nämlich ein ganz anderer Job beim selber AG sein, kann u. Umständen doch eine neue Prodbezeit vereinbart warden.
- Der BR ist nicht deine anwaltliche Vertretung. Ein bisschen must schon selbst machen / verhandeln.
- Wenn es sich um einen Formularabeitsvertrag handelt, könnte der BR hier ein MBR einfordern, wobei dein Fall aber schon wieder einen Sonderfall darstellt.
- Wie AH schon richtig schrieb, sollte es zu einer Kündigung in der neune Probezeit kommen, hättest du sehr gute Chancen bei einer Kündigungsschutzklage, von daher ist es "fast" egal, ob die Klausel so drin steht. Aber wenn man Prizipienreiterei betreiben will, kann man gerne gegen den BR und HR vorgehen.
02.02.2019 um 00:26 Uhr
@cyber
"Gem. §80 Abs.1 1.Satz BetrVG gehört es zu den allgemeinen Aufgaben des BR darüber zu wachen, dass geltende Gesetze etc. durchgeführt werden (blöde Formulierung, steht aber so drin) Wenn er das nicht tut, verstößt er gegen seine Pflichten. Ob es sogar eine grobe Pflichtverletzung darstellt kann ich spontan nicht sagen, das größere Problem wird die Tatsache sein, dass es vermutlich keinen interessiert. Ich kenne da auch so ein Gremium, dem geht so was so ziemlich am A.... vorbei."
Siehst Du hier nur ansatzweise eine grobe Pflichtverletzung? Ich kann noch mal eine leichte erkennen....
Verwandte Themen
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
Hallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun
Mehr- bzw. Überstunden mit der Zahlung des vereinbarten Gehalts abgegolten - Unzulässige Klausel im Arbeitsvertrag?
wir sind ein Unternehmen mit Gleitzeitregelung, d.h. der Arbeitnehmer kann seine Anwesenheitszeiten im Unternhemen relativ flexibel gestalten. In der Betriebsvereinbarung ist eine fpr Montag bis Donne
Befristung - Klausel im Vertrag gültig?
Folgendes Problem: Erster Vertrag als Teilzeitkraft auf 400 € Basis, unbefristet. zweiter Vertrag als Teilzeitkraft 5 Stunden täglich, befristet. Nacht TzBfG §14 Abs.2 Satz 2 ist dies nicht mögli
Klausel im A Vertrag
Hallo alle zusammen ich brauche dringend eure Hilfe ich arbeite in einer großen Firma die an fast allen deutschen airports vertreten ist !!!! Im Jahre 2012 hat die Firma bundesweit kein Weihnachtsg
Änderung des Arbeitsvertrages für Freistellung
Bei uns im Betrieb wird es neben 2 vollen Freistellungen noch 2 halbe Freistellungen geben, die an 2 Teilzeitkräfte gehen. Beide Teilzeitkräfte haben aktuell noch Verträge über 16,25 h/Woche, arbeiten