Durchsuchung privater Dinge durch die Geschäftsleitung - ist das zulässig?
Hallo und guten Morgen, bei uns in der Firma, eine Druckerei, kommt es vor, daß die Geschäftsleitung ohne Grund und ohne Beiseinn von Betroffenen, dessen privat Dinge wie Schreibtische oder Schränke durchsucht. Wer kann mir Bestimmungen nennen oder § mit denen ich als BR dies der GL untersagen kann. Vielen Dank Walter
Community-Antworten (7)
29.05.2007 um 11:43 Uhr
Hallo Walter,
es gibt ja nichts was es nicht gibt.Meiner bescheidenen Ansicht
nach ist dies m.E. unzulässig.
Als BR würde ich DKK §75 Rdn.35-37 anführen.
Und der guten Ordnung halber:
Beschlußverfahren oder einstweilige Verfügung bei Uneinsichtigkeit
des AG .Wird immer wieder gerne genommen.
Gruß
biberrat
29.05.2007 um 12:56 Uhr
Moin, bring ihr eure privaten tische und schränke mit zur Arbeit? Bei uns stellt das derAG zur Verfügung. Es gibt deshalb nichts "privates" am Arbeitsplatz,dafür gibt es einen abschließbaren Schrank bzw.Fächer wo nur der MA ein Schlüssel hat.
29.05.2007 um 13:00 Uhr
Moin walter, gibt es denn Indizien, warum im Mobilar der KollegInnen geschnüffelt wird? Gibt es Beschwerden seitens der AN?
Ich würde den AG darauf hinweisen, daß diese Angelegenheit die Ordnung und das Verhalten der AN im Betrieb betrifft und mitbestimmungspflichtig ist. Einen weiteren Verweis würde ich darauf geben, daß die GL es nicht für notwendig gehalten hat, den BR über diese Art von Kontrollen zu unterrichten, geschweige denn, die Zustimmung einzuholen. Ansonsten siehe weiteres Verfahren wie von biberrat beschrieben.
29.05.2007 um 13:13 Uhr
@biberrat @SSGG Moin, was soll den der BR regeln? Jede Raumflegerin kann den Schreibtisch "aufräumen". Was könnte den der Ag an privates finden was so schlim wäre? Ich nehme keine Arbeit mit nach Hause und keine privaten Sachen an den Arbeitsplatz(Ausnahme mein abschließbarer Schrank).
29.05.2007 um 13:19 Uhr
@ all,
ich versuche mich immer auf die Fragestellung zu konzentrieren.
Gruß
Biberrat
29.05.2007 um 13:50 Uhr
Moin spartacus, insofern hast Du recht, die Nacktfotos der KollegInnen haben nichts in der Schreibtischschublade(!) oder im Aktenschrank(!) zu suchen, aber wenn der AG versucht, den abgeschlossenen Schrank gerade nach diesen Fotos, die er auch gerne angucken möchte, absucht, dann ist der BR dabei. Die Frage seitens walter ist letztendlich aber auch ein wenig undurchsichtig...
29.05.2007 um 14:17 Uhr
Hallo hier ist nochmals der Walter, der Grund für diese Durchsuchungsaktion war das verschwinden eines wertvollen Buches das bei uns aufbereitet werden sollte. Ich bin der Meinung korrekt hätte sich der AG verhalten wenn er die Polzei hinzugezogen hätte und nicht unerlaubte Ermittlungen auf eigene Faust angestellt hätte. Ich bedanke mich bei allen die mir geantwortet haben und sende kollegiale Grüße aus dem unter Wasser stehenden Bayern! Gruß Walter
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