Erstellt am 25.05.2007 um 10:14 Uhr von Sternburg
Da kann der AG sogar Recht haben.
Im Kommentar zum § 83 BetrVG steht nur, dass "Einzelheiten des Einsichtsrechts (Häufigkeit, Voranmeldung, Ort, Bescheinigung über erfolgte Einsicht) durch (erzwingbare) BV gemäß § 87 ABs. 1 Nr. 1 geregelt werden" können.
Also solltet Ihr zumindest eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abschliessen - an die dort vereinbarten Fristen wäre der AG dann gebunden.
Erstellt am 25.05.2007 um 10:44 Uhr von Mona-Lisa
@Sternburg,
du lässt dir auch ganz leicht die Butter vom Brot nehmen....
Besteht keine BV, kann das Einsichtsrecht grundsätzlich jederzeit (Richardi-Thüsing, Rn. 21; GK-Wiese/Franzen, Rn. 36), auch ohne besonderen Anlass (Richardi, a. a. O.), und auch ohne besondere Begründung ausgeübt werden, soweit der Einsicht begehrende AN nicht rechtsmissbräuchlich (hierzu § 80 Rn. 10) handelt.
So sprach der Kommentar vom Däubler zu mir....
§ 83 BetrVG Rd. Nr. 7
@Valenteano,
sicher wird kein AN in das Personalbüro platzen und lautstark und sofort Einsicht verlangen. Ein kurzer Anruf, dass man bis in 10 Minuten im Personalbüro vorbeikommt um Einsicht zu nehmen, müssten auch die letzten (bescheuerten!) Bedenken des AG's ausräumen...
Erstellt am 25.05.2007 um 10:52 Uhr von Valenteano
das Abschließen einer BV nutzt uns beim vorliegenden Fall leider nicht. Außerdem fände ich persönlich das nicht verhältnismäßig.
Leider sind die Bedenken des AG nicht nur bescheuert, sondern auch die Argumente. Der An soll sich über 2 Wochen gedulden, nur weil der Personalchef (der im Übrigen Verbindungsstelle zur Gewerkschaft ist) im Urlaub verweilt. Da bekam ich die Antwort von seinem Stellvertreter, dass ich gegenüber dem AN auch mal die betrieblichen Interessen vertreten soll.
Das ist ja schon was für die Büttenrede bei Fassenacht!
Erstellt am 25.05.2007 um 10:56 Uhr von Sternburg
@Mona-Lisa:
Na gut, ok.
Wenn ich den von Dir geschriebenen Kommentar durchlese und nochmal darauf herumdenke, hast Du natürlich Recht ;-)
Aber ich habe ja auch geschrieben: Da *kann* der AG sogar Recht haben.
*duck und weg*
Erstellt am 25.05.2007 um 11:13 Uhr von Mona-Lisa
@Valenteano,
was geht denn bei euch ab!!!
"...der im Übrigen Verbindungsstelle zur Gewerkschaft ist.."
Mit einer Betriebsvereinbarung, die im übrigen sogar erzwingbar ist, könnten solche Situationen vermieden werden.
Denkt mal drüber nach.
@Sternburg,
kannst ruhig wieder unterm Tisch vorkommen! ;-))