Guten Morgen,
bei uns gibt es derzeit ein Problem mit der Auslegung des § 83, 1, 1 (Einsicht in die Personalakte). In den Kommentaren ist zu lesen, dass der Anspruch "jederzeit" besteht. Unser Arbeitgeber argumentiert jetzt, dass der Anspruch zwar jederzeit formuliert werden kann, es dem AG aber frei steht wann er diesen erfüllt. Er begründet dies mit der urlaubsbedingten Abwesenheit (bis 5.6.) des Personalchefs. Dabei hat dieser aber eine Assistentin, einen Stellvertreter und der Geschäftsführer ist auch noch da.
Kennt jemand eine Rechtssprechung wonach hervorgeht in welchem Zeitraum die Einsicht gewährt werden muss??
Vielen Dank für eure Hilfe