Einsicht in Personalakte
Guten Morgen, bei uns gibt es derzeit ein Problem mit der Auslegung des § 83, 1, 1 (Einsicht in die Personalakte). In den Kommentaren ist zu lesen, dass der Anspruch "jederzeit" besteht. Unser Arbeitgeber argumentiert jetzt, dass der Anspruch zwar jederzeit formuliert werden kann, es dem AG aber frei steht wann er diesen erfüllt. Er begründet dies mit der urlaubsbedingten Abwesenheit (bis 5.6.) des Personalchefs. Dabei hat dieser aber eine Assistentin, einen Stellvertreter und der Geschäftsführer ist auch noch da. Kennt jemand eine Rechtssprechung wonach hervorgeht in welchem Zeitraum die Einsicht gewährt werden muss?? Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
25.05.2007 um 12:14 Uhr
Da kann der AG sogar Recht haben.
Im Kommentar zum § 83 BetrVG steht nur, dass "Einzelheiten des Einsichtsrechts (Häufigkeit, Voranmeldung, Ort, Bescheinigung über erfolgte Einsicht) durch (erzwingbare) BV gemäß § 87 ABs. 1 Nr. 1 geregelt werden" können.
Also solltet Ihr zumindest eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abschliessen - an die dort vereinbarten Fristen wäre der AG dann gebunden.
25.05.2007 um 12:44 Uhr
@Sternburg, du lässt dir auch ganz leicht die Butter vom Brot nehmen....
Besteht keine BV, kann das Einsichtsrecht grundsätzlich jederzeit (Richardi-Thüsing, Rn. 21; GK-Wiese/Franzen, Rn. 36), auch ohne besonderen Anlass (Richardi, a. a. O.), und auch ohne besondere Begründung ausgeübt werden, soweit der Einsicht begehrende AN nicht rechtsmissbräuchlich (hierzu § 80 Rn. 10) handelt.
So sprach der Kommentar vom Däubler zu mir.... § 83 BetrVG Rd. Nr. 7
@Valenteano, sicher wird kein AN in das Personalbüro platzen und lautstark und sofort Einsicht verlangen. Ein kurzer Anruf, dass man bis in 10 Minuten im Personalbüro vorbeikommt um Einsicht zu nehmen, müssten auch die letzten (bescheuerten!) Bedenken des AG's ausräumen...
25.05.2007 um 12:52 Uhr
das Abschließen einer BV nutzt uns beim vorliegenden Fall leider nicht. Außerdem fände ich persönlich das nicht verhältnismäßig.
Leider sind die Bedenken des AG nicht nur bescheuert, sondern auch die Argumente. Der An soll sich über 2 Wochen gedulden, nur weil der Personalchef (der im Übrigen Verbindungsstelle zur Gewerkschaft ist) im Urlaub verweilt. Da bekam ich die Antwort von seinem Stellvertreter, dass ich gegenüber dem AN auch mal die betrieblichen Interessen vertreten soll.
Das ist ja schon was für die Büttenrede bei Fassenacht!
25.05.2007 um 12:56 Uhr
@Mona-Lisa:
Na gut, ok.
Wenn ich den von Dir geschriebenen Kommentar durchlese und nochmal darauf herumdenke, hast Du natürlich Recht ;-)
Aber ich habe ja auch geschrieben: Da kann der AG sogar Recht haben.
duck und weg
25.05.2007 um 13:13 Uhr
@Valenteano, was geht denn bei euch ab!!! "...der im Übrigen Verbindungsstelle zur Gewerkschaft ist.."
Mit einer Betriebsvereinbarung, die im übrigen sogar erzwingbar ist, könnten solche Situationen vermieden werden. Denkt mal drüber nach.
@Sternburg, kannst ruhig wieder unterm Tisch vorkommen! ;-))
Verwandte Themen
Personalakte einsehen
ÄlterWie kann ein Mitarbeiter seine Personalakte einsehen? Muß er dieses Schriftlich beantragen oder geht dieses auch Mündlich? Und falls er etwas aus der Personalakte entfernt haben will, kann er dies da
Personalakte- Arbeitgeber möchte Betriebsratstätigkeiten und Schulungen dort notieren
ÄlterHallo allerseits, vielleicht kann uns jemand helfen. Wir streiten uns mit unserem Arbeitgeber derzeit über unseren Schulungsanspruch. Dazu kommt dass er für alle Schulungen Teilnahmebestätigungen ha
Einsicht in die Personalakte - kann ich als BR die Einsicht einer Personalakte anfordern?
Älterkann ich als BR die Einsicht einer Personalakte anfordern? Wenn ja wo steht das bitte?
Akteneinsichten des BR
ÄlterHabe da mal eine Frage an die "älteren, erfahrenen" Betriebsräte. Wir sind ein neuer Betriebsrat. Einige von uns haben auch schon Seminare besucht. Mit meinen BR Kollegen streite ich mich dauernd um
Was gehört in die Personalakte ? bzw. hat BR Recht, die Personalakte einzusehen ?
ÄlterHallo Kollegen, wir haben bei uns im Betrieb ein Zielvereinbarungssystem, dass wir gern in eine BV "giessen" möchten. Das Problem: Unsere GF nimmt Zielvereinbarungen und Zielerreichungsbögen in