Hallo Kollegen,
ich habe heute auch mal eine Frage. Folgender Sachverhalt hat sich ereignet:
Es sollte ein Mitarbeitergespräch bezüglich des beruflichen Fortganges mit mehreren Mitarbeitern stattfinden. Einer dieser Mitarbeiter bat ein Betriebsratsmitglied bei diesem Gespräch anwesend zu sein. Da das Gespräch in einer der Filialen stattfinden sollte, benötigte das entsprechende Betriebsratsmitglied ein Poolfahrzeug. Bei Anforderung des Poolfahrzeuges wurde dem Betriebsratsmitglied folgendes von der Geschäftsleitung mitgeteilt: unter diesen Umständen (bei Anwesenheit eines Betriebsratsmitgliedes) wird es kein Gespräch mit dem Mitarbeiter geben, der den Betriebsrat angefordert hat und in sofern ist auch die Bestellung eines Dienstfahrzeuges hinfällig.
Liege ich in meiner Annahme richtig, das dies eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt oder liege ich falsch.
Zur Erklärung: wir sind ein bundesweites Filialunternehmen, mit zentralem BR