Betriebsratswahl - Ergebnis: 5 aus einer Abteilung. Können wir uns dagegen wehren?
Hallo zusammen
es währe super wenn mir hier einer helfen könnte.
Bei uns wurde ein neuer Betriebsrat gewählt, das ergebnis ist das 5 aus einer Abteilung sind, darunter ist der Abteilungsleiter der stellvertretende Abteilungsleiter, Sekritärin und zwei weitere Mitarbeiter der Abteilung. Desweiteren ist in unserer Abteilung eine Frau krank, die an der Briefwahl nicht teilnehmen konnte, da ihr keine Briefwahlunterlagen zugestellt wurden, sie hätte aber gerne gewählt.
Jetzt haben die Mitarbeiter in unserer Abteilung Angst, das die 5 nur ihre Abteilung bei Personalfragen in der Firma bevorzugen.
Ist das alles so richtig, oder können wir uns dagegen wehren.
Danke im voraus für eure Hilfe, schönen Tag noch.
Community-Antworten (10)
24.05.2007 um 11:34 Uhr
Haben sich denn auch ander AN zur Wahl gestellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, dann gab es ja wohl ein hohes Interesse, gerade die 5 zu wählen.
Letztlich habt ihr den BR den ihr entweder wolltet, oder den ihr verdient.
Einen Anfechtungsgrund sehe ich in der unterlassenen Briefwahl einer Angestellten nicht.
24.05.2007 um 11:42 Uhr
hallo!
wie viel br mitglieder habt ihr insgesamt ?
ich sehe das auch so wie wendel wenn die wahl ordentlich abgelaufen ist, dann habt ihr eben die 5 reingewaehlt. ob das sehr clever von den an war ist die naechste frage
deshalb sagt auch das BetrVG § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.
ich denke auch da koennt ihr wegnig machen
gruss stefan allgaeu
24.05.2007 um 12:13 Uhr
Anfechtung wegen einer unterlassenen Briefwahl? Warum nicht? Wenn dadurch das Wahlergebnis hätte beeinflusst werden können? Wenn z.B. der letzte zu vergebene Sitz durch Stimmengleichheit gelost wurde und die Briefwählerin nur einem Kandidaten ihre Stimme geben wollte?
Diese Entscheidung würde ich dem Arbeitsgericht überlassen, ob wegen einer Briefwählerin die Wahl angefochten werden kann oder nicht!
Die Kandidaten der Wahl waren doch vorher allen bekannt! Danach hätte jeder Wähler seine Entscheidung treffen können!
Ich weiß nicht wie oft hier schon über Wahlergebnisse diskutiert wurde, aber der Wählerwille sollte respektiert werden!
24.05.2007 um 12:45 Uhr
Ist es denn nicht so, dass der Wahlvorstand erkrankten Wahlberechtigten nur auf Verlangen die Wahlunterlagen zusenden muss? Hat die erkrankte Frau sich an den Wahlvorstand gewandt, um die Unterlagen zu bekommen? Wenn nicht, denke ich, daß das auf keinen Fall für eine erfolgreiche Anfechtung reichen dürfte.
24.05.2007 um 14:05 Uhr
Genau so ist es, Sternburg
24.05.2007 um 14:33 Uhr
Bei Langzeitkranken, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens bereits krank waren, ist der Wahlvorstand verpflichtet, die Wahlunterlagen zuzusenden. Ähnliches trifft im vereinfachten Wahlverfahren zu. Also Vorsicht mit irgendwelchen Mutmaßungen. Wie gesagt, prüfen kann dies nur das Arbeitsgericht.
24.05.2007 um 15:26 Uhr
Genau so ist es, Frank B.
24.05.2007 um 16:23 Uhr
Bei Langzeitkranken, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens bereits krank waren, ist der Wahlvorstand verpflichtet, die Wahlunterlagen zuzusenden.
Genau so ist es, Frank B.
Unsinn! Ist langzeitkrank eine neue art Beschäftigungsverhältnis?
24.05.2007 um 18:38 Uhr
@Frank B. @Der alte Heini
Bin mit der Wahlordnung nicht so bewandert, aber auch ch würde gerne wissen wo die Verpflichtung herkommen sollte.
MfG
Grinsi
24.05.2007 um 18:51 Uhr
grinsi, gibt keine Verpflichtung. Frank B und Heini spielen auf die WO des BetrVG §24 (2) an. Hier ist aber der Hinweis von Peanuts völlig korrekt, wenn auch in der ihr eigenen Art kurz und bündig ;-)
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