Erstellt am 24.05.2007 um 09:38 Uhr von Andreas H.
Was für Unterlagen denn z.B.?
Wenn es sich um Personalunterlagen handelt, dann würde ich Deine Vorsitzenden schon Recht geben wollen.
Erstellt am 24.05.2007 um 09:44 Uhr von HaveFun
hallo!
nein es geht um niederschrieften betriebsvereinbarungen, etc.
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 24.05.2007 um 09:47 Uhr von Andreas H.
Niederschriften = Protokolle? Da hast Anspruch.
BVen müssen doch sowieso betriebsöffentlich zugänglich sein. Dann kannst Du sie doch auch dort kopieren.
Erstellt am 24.05.2007 um 10:00 Uhr von HaveFun
ja ich meine protokolle.
das problem ist einfach sobald ich in "ihr" buero komme, hat sie keine zeit, termine, etc.
da meine schichten meist ausserhalb ihrer buerozeiten sind, moechte ich halt gerne einige unterlagen mitnehmen um mich auf die naechste sitzung vorzubereiten.
mal eben nur mal ueber die infos drueberlesen langt mir dabei nicht ich habe ja kein fotographisches gedaechtnis.
ich habe einfach langsam das gefuehl dass es ihr nicht recht ist wenn jemand in der sitzung mal nicht ganz ihrer meinung ist. und um dies zu verhindern macht sie alles um mir den zugang zu den infos so schwer wie moeglich zu machen.
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 24.05.2007 um 11:21 Uhr von cgapostfach
Hallo Stefan,
das Büro (das vermeintlich "ihr" Büro ist) ist doch so weit ich mich entsinnen kann für alle BR-Mitglieder zugägnlich van daher ziehen doch Termine und son Quark nich. Du kannst ja schließlich auch allein im Büro sitzen, und dir die Unterlagen in aller Seelenruhe durchgucken!
Erstellt am 24.05.2007 um 13:23 Uhr von spartacus
Moin,
Br Arbeit findet während der AZ statt, also brauchst du auch keine Unterlagen mit nach Hause nehmen. Vorbereitung auf BR-Sitzung ist erforderliche BR-Arbeit.
Erstellt am 24.05.2007 um 14:36 Uhr von SSGG
Moin HaveFun,
Ihr habt doch sicherlich ein eigenes BR-Büro, oder etwa nicht?
In diesem Büro hat der BR Hausrecht, und zwar der gesamte BR und nicht nur die Vorsitzende. Du hast jederzeit Eintrittsrecht und Einsichtsrecht, und nicht, wenn es gerade der Vorsitzenden passt. Hast Du einen Schlüssel für das Büro, wenn nicht, lasse Dir einen aushändigen, dann kannst Du auch das Büro betreten, wenn sie nicht vor Ort ist und Du kannst die Protokolle lesen.
Kopieren darfst Du diese nicht.
Erstellt am 24.05.2007 um 15:00 Uhr von Aliosman
Jedes BR-Mitglied hat Anspruch auf Einsichtnahme alle Unterlagen die sich im BR-Büro befinden. Es sei den der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber hat gegenüber dem BR-Vorsitzenden auf Geheimhaltung hingewiesen.
Erstellt am 25.05.2007 um 08:51 Uhr von baccus
Hallo stefan,
es ist schön zu hören daß es noch angachierte BR gibt, die sich ordentlich auf BR Sitzungen vorbereiten wollen und ihre Arbeit ernst nehmen.
Ich bin BRV und habe gestern einem BR Kollegen zusätzlich einen Schlüssel für das BR Büro besorgt. Wo er auch Zugang zum PC hat und für ihn einen E-mail account einrichten lassen.
Ich kann dir nur raten mach weiter so. ....dass es ihr nicht recht ist ...
Es muss ihr nicht Recht sein, du hast ein RECHT auf EINSICHTNAHME und INFORMATION.
Schönen Tag noch
Erstellt am 25.05.2007 um 09:25 Uhr von HaveFun
@ spartacus
es geht nicht darum die unterlagen mit nach hause zu nehmen. sondern an den arbeitsplatz.
bei mir z.b. ist es so dass ich in einem 4 schicht system arbeite. dort bin ich meist alleine fuer die anlagen zustaendig. dass heisst ich kann von dort nicht so einfach weg. deswegen haben wir auch eine bezahlte pause. direkt am arbeitsplatz habe ich aber durchaus zeit etwas zu machen und so waere es fuer mich praktisch wenn ich die unterlagen als kopie haette und koennte sie dort durcharbeiten.
@ baccus
schluessel vom buero - oder gar das passwort vom pc alleine der gedanke dass ich sie darauf ansprechen koennte treibt ihr den blutdruck in die hoehe.
das problem ist einfach, wie schon geschrieben die meisten hocken bei uns im br um eben den kuendigungsschutz zu geniessen. ich habe schon versucht mit denen zu sprechen aber denen langt die info die sie dann von ihr direkt auf der sitzung erhalten. wir sind 9 brm davon machen ja schon mal 6 die einladung zur sitzung erst in der sitzung auf.
und wenn dann jemand kommt so wie ich der dann infos, etc. will stoesst das auf verstaendnislosigkeit. aber macht nichts ich bin dran will ja nichts schlechtes und werde weiter versuchen mich ordentlich in die br arbeit einzubringen
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 11.06.2007 um 15:10 Uhr von Frenny
Hallo,
zu diesem Thema Einsichtsrecht haben wir gerade ein Beschlussverfahren vor einem Arbeitsgericht durchgeführt.
In allen Belangen hat das AG unseren Anträgen stattgegeben.
Das Einsichtsrecht ist von BRV nicht zu beschneiden. Last Dir das nicht bieten.
Frenny