Erstellt am 24.05.2007 um 08:07 Uhr von Sternburg
Soweit ich weiss, ist das Thema 'Probezeit nach Azubi-Übernahme' nicht gesetzlich geregelt, unabhängig, ob der neue ArbN. als Azubi JAV-Mitglied ist/war oder nicht.
Zumindest wird solch eine Probezeit meist als 'unverhältnismäßig' angesehen, da der neue Arbeitnehmer ja dem Arbeitgeber hinreichend bekannt ist.
Etwas ausführlicher steht es hier: http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html
Erstellt am 24.05.2007 um 18:10 Uhr von Ingrid
Hallo,
ich habe mittlerweile herausgefunden, das ein JAV-Mitglied nach seiner Mitgliedschaft ein Jahr lang nicht kündbar ist. Daher wäre eine Probezeit im folgenden Arbeitsvertrag ohne rechtliche Konsequenz. Danke für die Informationen zur Unverhältnismäßigkeit der Probezeit. Das war mir nicht bekannt.
Erstellt am 24.05.2007 um 20:02 Uhr von Ernst
Hallo,
zu dem Thema Übernahme eines Auszubildenden und Probezeit gibt es eine Rechtsprechung des BAG, die besagt, dass das Kündigungsschutzgesetz bei einer Übernahme ohne Pause nach der ausbildung sofort ohne die sechs Monate Wartezeit anzuwenden ist.
Dies bedeutet, ob im AV eine Probezeit drin steht oder nicht, ist unerheblich, da der Kündigungsschutz sofort greift.
Mit der Mitgliedschaft in der JAV hat dies nichts zu tun.
Als JAV-Mitglied hat man einen erhöhten Anspruch auf Übernahme.
cu
Erstellt am 24.05.2007 um 20:12 Uhr von Ingrid
Hallo Ernst,
kennen Sie eventuell ein Urteil hierzu (Fundstelle?). In dem Link zum BAG konnte ich nichts finden. Vielen Dank. Ingrid
Erstellt am 24.05.2007 um 22:17 Uhr von Ernst
Hallo Ingrid,
habe ich im Büro, ich hoffe, ich denke morgen daran, dann melde ich mich wieder.
cu