Übernahme JAV mit erneuter Probezeit?
Hallo,
mein Freund ist in seinem Ausbildungbetrieb in der JAV und wird nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Darf dann der dort vorgelegte Arbeitsvertrag eine Probezeit enthalten? Zur Zeit wird das Thema bei uns heiß diskutiert, denn wir finden einfach keine gesetzliche Grundlage. Einige Personen, die befragt haben, sind da auch ganz unterschiedlicher Meinung.
Danke für eure Hilfe im Voraus
Community-Antworten (5)
24.05.2007 um 10:07 Uhr
Soweit ich weiss, ist das Thema 'Probezeit nach Azubi-Übernahme' nicht gesetzlich geregelt, unabhängig, ob der neue ArbN. als Azubi JAV-Mitglied ist/war oder nicht.
Zumindest wird solch eine Probezeit meist als 'unverhältnismäßig' angesehen, da der neue Arbeitnehmer ja dem Arbeitgeber hinreichend bekannt ist.
Etwas ausführlicher steht es hier: http://www.rechtspraxis.de/arbeit/probezeit.html
24.05.2007 um 20:10 Uhr
Hallo,
ich habe mittlerweile herausgefunden, das ein JAV-Mitglied nach seiner Mitgliedschaft ein Jahr lang nicht kündbar ist. Daher wäre eine Probezeit im folgenden Arbeitsvertrag ohne rechtliche Konsequenz. Danke für die Informationen zur Unverhältnismäßigkeit der Probezeit. Das war mir nicht bekannt.
24.05.2007 um 22:02 Uhr
Hallo, zu dem Thema Übernahme eines Auszubildenden und Probezeit gibt es eine Rechtsprechung des BAG, die besagt, dass das Kündigungsschutzgesetz bei einer Übernahme ohne Pause nach der ausbildung sofort ohne die sechs Monate Wartezeit anzuwenden ist. Dies bedeutet, ob im AV eine Probezeit drin steht oder nicht, ist unerheblich, da der Kündigungsschutz sofort greift. Mit der Mitgliedschaft in der JAV hat dies nichts zu tun. Als JAV-Mitglied hat man einen erhöhten Anspruch auf Übernahme. cu
24.05.2007 um 22:12 Uhr
Hallo Ernst,
kennen Sie eventuell ein Urteil hierzu (Fundstelle?). In dem Link zum BAG konnte ich nichts finden. Vielen Dank. Ingrid
25.05.2007 um 00:17 Uhr
Hallo Ingrid, habe ich im Büro, ich hoffe, ich denke morgen daran, dann melde ich mich wieder. cu
Verwandte Themen
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV