Erstellt am 23.05.2007 um 15:39 Uhr von Konrad
Ein Mitbestimmungsrecht als solches besteht nicht, eingeschränkt auf sogenannte „Formularverträgen“ als Ergänzung zum Personalfragebogen, nach § 94 BetrVG.
Im Prinzip hat der AG nach BGB Vertragsfreiheit unterliegt aber neuerdings der Inhaltskontrolle nach AGB.
Das heißt der Vertragsinhalt muss rechtlich korrekt, nicht sittenwidrig und nicht gegen geltende Gesetze
und Tarifverträge verstoßen.
(Praxistipp: leeres „Musterformular-Vertrag anfordern, prüfen.)
Erstellt am 25.05.2007 um 10:04 Uhr von Beobachter
Hallo Tarran.
Ich sehe es schon dass ihr bei den Inhalt mit Einfluß nehmen könnt dafür Spricht schon der §§ 80, 94 Abs.2 BetrVG und ganz wichtig dass neue Gesetzt § 17AGG