Mitspracherecht bei der Erstellung von Arbeitsvertägen
Bei uns in der Firma werden neue Arbeitsverträge erstellt. Welches Recht hat der BR um auf diese Ausfertigungen bzw den Inhalt Einfluß zu nehmen? Muss der BR nur Informiert werden oder hat er ein aktives Mitspracherecht?
Community-Antworten (2)
23.05.2007 um 17:39 Uhr
Ein Mitbestimmungsrecht als solches besteht nicht, eingeschränkt auf sogenannte „Formularverträgen“ als Ergänzung zum Personalfragebogen, nach § 94 BetrVG.
Im Prinzip hat der AG nach BGB Vertragsfreiheit unterliegt aber neuerdings der Inhaltskontrolle nach AGB. Das heißt der Vertragsinhalt muss rechtlich korrekt, nicht sittenwidrig und nicht gegen geltende Gesetze und Tarifverträge verstoßen.
(Praxistipp: leeres „Musterformular-Vertrag anfordern, prüfen.)
25.05.2007 um 12:04 Uhr
Hallo Tarran. Ich sehe es schon dass ihr bei den Inhalt mit Einfluß nehmen könnt dafür Spricht schon der §§ 80, 94 Abs.2 BetrVG und ganz wichtig dass neue Gesetzt § 17AGG
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