Tariflohn/Bevorzugung/Neueinstellung
Hallole mal ne Frage.
Also die Firma hält sich eigentlich an Tariflöhne zu jeweiligen Eingruppierungen, eigentlich heisst, dass der BR jetzt über eine Einstellung informiert wurde, hier wurde keine Eingruppierung angegeben sondern gleich Bruttogehalt. Wir haben jetzt versucht diese Gehälter anhand der Vorzeugnisse bzw. Ausbildungsstand einzuordnen, hier ist uns aufgefallen, dass dieses Gehalt "überzogen" ausfällt, Personalabt. sagt nur ist korrekt. Nun steht die Frage im Raum, ist eine derartige Überhöhung überhaupt zu dulden, denn es gibt einige die den gleichen Arbeitsaufwand leisten, wie der neue soll und die auch im Ausbildungsstand nicht nachstehen würden und dazu noch längere Betriebszugehörigkeit aufweisen, in dieser Abteilung die viel weniger verdienen. (Kurz gesagt 2 davon sitzen hier im BR) Ist es tatsächlich , vor allem im Tarifgebundenen Betrieb, so dass alleine der Chef über die Höhe des Gehaltes entscheidet sogar bestimmte Bewerber total bevorzugen kann ? OK da gibts ja noch die Sache "Aushandlung", aber gilt nicht irgend eine Regel wieviel über der eigentlichen, "tatsächlichen" nach Ausbildungs/Leistungs- Eingruppierung dies möglich ist ?
Community-Antworten (1)
23.05.2007 um 13:15 Uhr
Den absoluten Einheitslohn gibt es nicht. Schwerpunkt der BR Arbeit ist die „richtige“ Eingruppierung /Vergütungsordnung bzw. Tarifstufe zur Stellenanforderung passt. Der BR hat nach § 99 BetrVG darauf achten, dass keine anderen Kollegen benachteiligt werden. Chef muss angeben: Tariflohn/-gehalt, und freiw. Zulage.
Nach §99 Abs.2 Nr.4 BetrVG hat der BR einen Verweigerungsgrund, wenn der Entgeldgruppentarif
Zu niedrig oder auch zu hoch ausfällt.
Aber beachte: Gilt für richtige Tarifstufe und nicht für den gesamten Gehalt, wenn Chef freiwillig über Tarif etwas mehr zahlt, ist es auch rechtens, hat eben neuer MA möglicherweise gut verhandelt.
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